Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 601 mehr nachgewiesene Fälle als am Freitag, 23. Oktober. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 4889. 3574 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 111. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1204 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 199.

 

 

 

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

 

Kommune

Aktive Fälle

Gesamtzahl der Fälle

Sieben-Tage-Inzidenz

Aachen

470

2252

166

Alsdorf

121

440

233

Baesweiler

144

363

554

Eschweiler

88

371

147

Herzogenrath

102

384

188

Monschau

24

107

154

Roetgen

11

39

127

Simmerath

35

139

234

Stolberg

101

413

181

Würselen

80

353

186

noch nicht lokal zugeordnet

28

28

Gesamtergebnis

1204

4889

199

 

 

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten.

 

In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.

 

 

Quarantäneüberwachung: Neben der Nachverfolgung von Infektionsketten ist auch die konsequente Überwachung von Quarantänemaßnahmen wesentlich für die Eindämmung des Infektionsgeschehens. Zuständig dafür sind die Ordnungsbehörden in den einzelnen Städten und Gemeinden. Diese stellen sicher, dass die Einhaltung von Vorschriften kontrolliert und festgestellte Verstöße mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden.

 

Das Bußgeld beträgt in der StädteRegion Aachen mindestens 1.500 Euro und wird abhängig vom Einzelfall festgelegt.

 

 

Anlässlich der Kontaktnachverfolgung entstehen aus Telefonaten bzw. fehlgeschlagenen Telefonaten oft erste Anhaltspunkte auf Quarantäneverstöße. Das Land NRW hat die Gesundheitsämter aufgefordert, diese Hinweise an die zuständige Ordnungsbehörde zur Durchführung einer Kontrolle vor Ort weiterzuleiten. Daneben führt die Ordnungsbehörde eigenständig veranlasste Stichproben nach dem Zufallsprinzip durch und kontrolliert in den Bereichen, in denen es konkrete Anhalts-punkte für Quarantäneverstöße gibt.

 

 

Verzögerungen bei der Kontaktaufnahme von Indexpatienten: Das Gesundheitsamt bearbeitet die eingehenden Labormeldungen auch in den Abendstunden und am Wochenende. Leider ist oft ein Kontakt der Indexpatienten erst nach langer Recherchearbeit oder gar nicht möglich, da auf den Labormeldungen in letzter Zeit häufig keine Telefonnummern der Patientinnen und Patienten eingetragen wurden. Das Gesundheitsamt bittet die Hausärzte und Labore darum, verstärkt darauf zu achten, sowohl auf den Verdachtsmeldungen als auch besonders auf den Laboranforderungsscheinen die Telefonnummer des Patienten oder der Patientin zu vermerken. So wird den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamts ein schnelleres Kontaktieren der Indexpatienten ermöglicht.

 

 

Aktualisierte Coronaschutzverordnung mit verbindlichen Regeln für Hotspots – Gefährdungsstufe 2 festgestellt: Das Landeskabinett hat weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Veränderungen betreffen insbesondere Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen und Festen sowie eine Sperrstunde für gastronomische Betriebe, wenn die Schwelle von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Diese Gefährdungsstufen bei Inzidenzen von 35 und 50 müssen von den Kommunen durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden.

 

 

Für das Gebiet der StädteRegion einschließlich der Stadt Aachen wurde die Gefährdungsstufe 2 festgestellt. Mit dieser Feststellung treten die entsprechenden Regelungen der Coronaschutzverordnung in Kraft. Wegen der hohen Fallinzidenz von über 100 werden StädteRegion und Stadt Aachen in Kürze weitergehende Maßnahmen anordnen.


Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden. Die Verfügungen und die aktualisierte Coronaschutzverordnung gelten zunächst bis Ende Oktober und sind nachzulesen unter: aachen.de/corona in den Rubriken „NRW-Coronaschutzverordnung“ und „Regionale Verfügungen“.

 

 

Die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) wurde aktualisiert:

 

Während bisher auch Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse am Sitzplatz im Klassenraum von der Maskenpflicht ausgenommen waren, gilt diese Ausnahme jetzt nur noch für die Primarstufe und auch nur, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten. 

 

Nur die Lehrkräfte können entscheiden, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten mit den pädagogischen Erfordernissen und den Zielen des Unterrichts nicht vereinbar ist. Das könnte im Sportunterricht oder bei Prüfungen der Fall sein. In diesen Fällen muss mit Ausnahme des Sportunterrichts ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet sein. In Pausenzeiten darf auf die Mund-Nase-Bedeckung beim Essen und Trinken verzichtet werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist oder wenn Speisen oder Getränke auf den festen Plätzen im Klassenraum verzehrt werden.

 

Weitere Ausnahmen, die beispielsweise für Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung greifen können, sind in der Betreuungsverordnung nachzulesen. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können, müssen auf Verlangen ein ärztliches Zeugnis nachweisen.

 

Die aktualisierte Coronabetreuungsverordnung gilt ab Montag, 26. Oktober, und voraussichtlich bis zum 31. Dezember.

 

Appell der Krisenstäbe: Erstmals findet man in der Coronaschutzverordnung deutliche Empfehlungen für das eigene Haus oder die eigene Wohnung. Die Landesregierung empfiehlt dringend, die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum. Kontakte und private Feiern sollen ausdrücklich reduziert und möglichst infektionssicher gestaltet werden. Hierzu der Appell der Krisenstäbe: „Bitte suchen Sie nicht nach Lücken in den Verordnungen. Bleiben Sie Zuhause und reduzieren Sie erneut die Zahl Ihrer Kontakte auf ein Mindestmaß.“

 

Hinweis an Arbeitgeber: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben, die in Belgien wohnen und in der Stadt oder StädteRegion Aachen arbeiten, sollten eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen und diese bei Bedarf an der Grenze vorzeigen.
 

Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung.

 

Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.

 

 Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf aachen.de/corona in der Rubrik „NRW-Coronaschutzverordnung“.

 

Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen
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