Köln: Ab Freitag beginnen die Osterfeiertage und damit steht für viele Menschen auch ein langes Wochenende vor der Tür. Wer den Karfreitag nutzen möchte, um seinen Garten für den Frühling fit zu machen oder sein Auto in die Waschanlage zu fahren, sollte dafür jedoch nicht den Karfreitag nutzen. Auch wer seinen Wohnungsumzug ausgerechnet am Feiertag eingeplant hat, sollte auf einen anderen Tag ausweichen. Da Karfreitag ein sogenannter stiller Feiertag ist, kann sonst ein Bußgeld fällig werden.

Grund dafür ist die Besonderheit des stillen Feiertages. An solchen Feiertagen soll es noch ruhiger zugehen als an den restlichen Sonn- und Feiertagen im Jahr. Das bedeutet, dass alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten sind, insbesondere wenn sie Lärm verursachen. Daher finden an diesem Tag keine Märkte, Volksfeste oder gewerbliche Veranstaltungen statt. Das Gleiche gilt auch für Pferderennen und Sportveranstaltungen. Auch Musik- und Tanzveranstaltungen sind an diesem Tag sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum verboten. Hierbei ist zu beachten, dass öffentliche Musikveranstaltungen bereits am Gründonnerstag ab 18 Uhr verboten sind. Weder dürfen Spielhallen, noch Wettbüros betrieben werden oder Veranstaltungen stattfinden, die nicht dem ernsten und stillen Charakter des Feiertags entsprechen.

Saunen, Fitness- und Bräunungsstudios dürfen jedoch geöffnet werden. Diese dienen im Rahmen der Freizeitgestaltung der Erholung. Der besondere Schutz der stillen Feiertage ergibt sich aus dem Feiertagsgesetz NRW. In besonderen Fällen kann die Bezirksregierung Ausnahmegenehmigungen erteilen.

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