Frankfurt am Main (pm/bpol) Noch bevor ein 19-jährigen Pfungstädter am Samstagabend als "Zombiejäger" beim "Zombiewalk" vor dem Hauptbahnhof Frankfurt am Main auf die Jagd gehen konnte, beendete eine Streife der Bundespolizei das skurrile Unterfangen. Weniger der Umstand, dass er mit einem Tarnanzug und Tarnnetz unterwegs war machte das Eingreifen der Bundespolizei nötig, sondern vielmehr die Bewaffnung, die er mit sich führte.

 

Im Rahmen der Videoüberwachung des Hauptbahnhofes war der Mann dabei beobachtet worden, wie er aus einem Schließfach ein Jagdgewehr nahm und damit in Richtung Ausgang lief. Noch bevor er den Bahnhof verlassen konnte, wurde er von einer Streife der Bundespolizei gestellt. Hierbei konnte festgestellt werden, dass er neben dem Gewehr noch eine Faustfeuerwaffe mit sich führte. Da das mitgeführte Jagdgewehr und die Pistole zuerst nicht von scharfen Waffen zu unterscheiden waren, wurde er unmissverständlich aufgefordert die Waffen abzulegen. Erst als er dieser Aufforderung nachkam, konnten die Beamten feststellten, dass es sich um sogenannte "Softairwaffen" handelte, welche den Eindruck echter Waffen vermitteln sollen.

Da ein Führen solcher Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ein Verstoß gegen das Waffengesetz darstellt, wurden diese sichergestellt. Erst nach Feststellung der Personalien und Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durfte der Pfungstädter, allerdings ohne Waffen auf die "Zombiejagd" gehen.

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