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Düren: Die Fundsachenversteigerung der Stadtverwaltung Düren findet in diesem Jahr zum siebten Mal über das Internet unter www.dueren.de, www.e-fund.eu und www.sonderauktionen.net statt. Fahrräder, Taschen, Geldbörsen, Handys, Spielzeug, Bekleidung, Schmuck und sonstige Kleinteile können ersteigert werden. Der Startschuss fällt am Donnerstag, 05.10.2017, um 18:00 Uhr, die Versteigerung endet am 14.10.2017 um 18:00 Uhr. Bereits ab dem 07.09.2017 können die Fundsachen in einer Vorschau betrachtet werden.
 

Die Auktion selbst wird zehn Tage „rund um die Uhr“ dauern. Der Ablauf ist an-ders als bei den bekannten Auktionen im Internet. Die angebotenen Artikel werden vor Beginn der Auktion in einem Vorschauzeitraum ab dem 07.09.2017 veröffent-licht. In dieser Zeit kann sich ein Bieter bei der Behörde über den Artikel detaillier-ter informieren.

Die Auktion startet zu einem festgelegten Zeitpunkt, der in der Vorschau zu jedem angebotenem Artikel dargestellt wird. Die Auktion folgt dem Prinzip einer Rückwärtsauktion, auch Count-Down-Auktion genannt. Der Anbieter gibt für jeden angebotenen Artikel einen Startpreis, einen Mindestverkaufspreis und die Laufzeit der Auktion an. Über die Laufzeit der Auktion fällt der Kaufpreis des Artikels in regelmäßigen Abständen vom Startpreis bis zum Mindestverkaufspreis. Der jeweils aktuelle Kaufpreis wird dem Bieter beim Artikel angezeigt.

Ein Bieter kann einen Artikel zum aktuell angezeigten Kaufpreis erwerben. Die Auktion wird dann beendet. Ebenfalls kann der Bieter ein Gebot abgeben, also seinen Wunschpreis setzen. Bestehende Gebote können durch Gebote anderer Bieter überboten werden. Ein neues Gebot muss mindestens 10 Cent über dem aktuellen Höchstgebot liegen. Erreicht der fallende Kaufpreis das Höchstgebot, erfolgt automatisch der Zuschlag an den Höchstbietenden.

Eine Auktion ist beendet, wenn ein Bieter zum aktuellen Preis zuschlägt, der aktuelle Preis das höchste Gebot erreicht hat oder der Mindestverkaufspreis nicht erreicht wird. Ein abgegebenes Gebot eines Bieters ist ein Gebot auf Erteilung des Zuschlags. Er ist an sein Gebot gebunden, bis es durch ein wirksames, höheres Gebot erlischt. Ein abgegebenes Gebot kann nicht widerrufen oder gelöscht werden.

Es wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwiesen, die unter den oben angegebenen Internetadressen eingesehen werden können.

Angeboten werden Fundsachen, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten abgelaufen ist. Die Eigentümer der Fundgegenstände wurden durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Düren aufgefordert, ihre Rechte bis spätestens 04.10.2017 bei der Stadt Düren, Fundbüro anzumelden. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist können keine Rechte mehr geltend gemacht werden.

Zu beachten ist, dass, wie bei herkömmlichen Vor-Ort-Versteigerungen von Fundsachen, die Gegenstände weder auf Funktionalität noch Beschädigungen geprüft werden. Es wird weder eine Garantie noch Gewährleistung gegeben. Ein Umtausch ist ebenfalls nicht möglich.
Die ersteigerten Gegenstände müssen nach Zuschlag gegen Bar- bzw. EC-Zahlung bis spätestens 30.10.2017 im Fundbüro abgeholt werden. Kleinere Fundsachen  können gegen eine Gebühr in Höhe von 6,90 € versandt werden.

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