Bild: Symbolbild Polizei

Kreuzau / Jülich: Dass das Fahren eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss zu Recht verboten ist, belegten zwei Sachverhalte, die sich am Dienstagnachmittag zu trugen.

Zunächst war es ein 57 Jahre alter Mann aus Kreuzau, der sich selbst in den Fokus der Polizei rückte: Mit seinem Traktor hatte dieser gegen 15:35 Uhr Die Dorfstraße in Üdingen befahren. Ihm entgegen kam ein 48-jähriger Autofahrer aus der gleichen Ortslage. Im Bereich einer Engstelle berührten sich die Fahrzeuge, wodurch das des Jüngeren beschädigt wurde. Ohne sich jedoch um den Schaden zu kümmern, setzte der 57-Jährige seine Fahrt fort. Im Rahmen der Fahndung konnte er von Polizeibeamten angetroffen werden. Schnell stellte sich heraus, dass er nicht nüchtern war: 1,14 Promille zeigte das Alcotestgerät nach einem freiwilligen Pusten an.

Zwecks Entnahme einer Blutprobe begleitete der Traktorfahrer die Polizisten auf die örtliche Wache. Auch stellten die Ordnungshüter den Führerschein des Mannes sicher.

Im Zuge einer Verkehrskontrolle "An der Vogelstange" in Jülich war es schließlich ein 52 Jahre alter Jülicher, der aufgrund überhöhter Geschwindigkeit gegen 16:10 Uhr angehalten werden sollte. Anstatt der Weisung der Beamten zu folgen, setzte er seine Fahrt jedoch unbeirrt fort: Das erste Herauswinken eines Polizisten missachtete der Autofahrer. Ohne das Beiseite springen des Ordnungshüters hätte er diesen auch mit seinem Wagen touchiert. Dem Herauswinken eines zweiten Beamten kam der 52-Jährige schließlich zögerlich nach. Eine mögliche Erklärung für sein Fahrverhalten war möglicherweise seine Alkoholisierung: Mit später festgestellten 1,84 Promille standen auch für ihn die Entnahme einer Blutprobe und das Sicherstellen seines Führerscheins an.

In beiden Fällen wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.

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