Düren: Der Umgang mit Ladendieben gehört bedauerlicherweise schon zum Alltagsgeschäft eines jeden Polizisten. Was zwei Beamtinnen jedoch am Freitagabend im Stadtcenter erwartete, ging einmal mehr über die Vorstellungskraft eines Jeden hinaus.

Die Polizistinnen erhielten gegen 19:30 Uhr den Auftrag, in ein Bekleidungsgeschäft in der Kuhgasse zu fahren. Ein 30 Jahre alter Mann aus Nörvenich hatte hier Ware an sich genommen und ohne zu bezahlen den Geschäftsbereich verlassen. Nur mit Hilfe zweier Passanten gelang es einer Angestellten, den Dieb zu fassen. Dieser setzte sich vehement zur Wehr, konnte aber bis zum Eintreffen der Ordnungshüter festgehalten werden. Der Anblick der Uniformierten führte jedoch zu einem erneuten Aufbrausen des Nörvenichers. Aufforderungen der Polizistinnen kam er nicht nach. Stattdessen schrie er alle Anwesenden an und sprang immer wieder bedrohlich auf, so dass ihm am Ende Handfesseln angelegt werden mussten. Im Zuge der Sachverhaltsklärung erhärtete sich der Verdacht, dass sich der Mann dem nun eröffneten Verfahren durch Flucht entziehen könnte, weshalb er der Polizeiwache in Düren zugeführt werden sollte.

Hiergegen sperrte sich der 30-Jährige nicht nur, sondern er stieß auch mehrfach mit seinem Kopf in Richtung der Beamtinnen. Auch ließ sich der Alkoholisierte immer wieder fallen, so dass das Verbringen in den Streifenwagen nur mittels körperlicher Gewalt gelang. Dabei ließ der Mann nordafrikanischer Herkunft es auch nicht aus, eine Beamtin unsittlich anzufassen.

Selbst die Ankunft auf der Dienststelle brachte den polizeibekannten Mann nicht zur Vernunft. Hier richtete er seinen Zorn gegen drei weitere Beamte, indem er sie auf das Übelste beleidigte und auch nach ihnen trat. Glücklicherweise wurde hierbei niemand verletzt. Neben einer Strafanzeige, die wegen Räuberischen Diebstahls, Beleidigung auf sexueller Grundlage, Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte und Bedrohung gefertigt wurde, mussten dem 30-Jährigen auch zwei Blutproben entnommen werden. Einen Atemalkoholtest hatte er zuvor abgelehnt, gleichzeitig aber auch einen Drogenkonsum eingeräumt. Bei einer Rücksprache mit dem Dienst habenden Staatsanwalt wurde einer Vorführung beim Amtsgericht zugestimmt.

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