Düren: Das Ordnungsamt der Stadt Düren weist in Absprache mit dem Gesundheitsamt des Kreises Düren noch einmal eindringlich darauf hin, dass überall dort, wo die Maskenpflicht gilt, also in Geschäften, Arztpraxen, dem ÖNVP oder auch auf dem Wochenmarkt grundsätzlich nur textile Mund-Nasen-Bedeckungen zulässig sind. Lediglich in Ausnahmefällen kann die textile Mund-Nasen-Bedeckung durch das Tragen eines das Gesicht vollständig bedeckenden Gesichtsvisieres ersetzt werden.

Keinesfalls zulässig sind Mund-Nasen-Schilde aus Plastik, die nur den Bereich vom Kinn bis zur Nase bedecken. Personen, die ein solches Plastikschild dort benutzen, wo die Maskenpflicht gilt, verstoßen gegen die Coronaschutzverordnung. Das Bußgeld beträgt 50 Euro sowie in Bussen und Bahnen 150 Euro. Es wird ohne vorherige Anordnung fällig.

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