Aachen:Am Freitag, 5. Juli, haben Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen und Claudia Niessen, Bürgermeisterin von Eupen und Vorsitzende der Hilfeleistungszone Deutschsprachige Gemeinschaft, die „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Hilfeleistungszone Deutschsprachige Gemeinschaft in Belgien und der Stadt Aachen in Deutschland über die gegenseitige grenzüberschreitende Hilfeleistung bei der Brandbekämpfung und bei technischer Hilfeleistung“ unterzeichnet.

Im Beisein von Feuerwehrdezernent Dr. Markus Kremer, Francis Cloth, Kommandant der Hilfeleistungszone der Deutschsprachigen Gemeinschaft, René Schoonbrood, Direktor des Risikomanagements der Hilfeleistungszone der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Andreas Bierfert, Fachbereichsleiter Feuerwehr und Rettungsdienst sowie Peter Sellung, Leiter der Stabsstelle Internationale Zusammenarbeit, ist somit die Möglichkeit in Fällen der Brandbekämpfung oder der technischen Hilfeleistung, Hilfe auch bei den Feuerwehren jenseits der Grenze anzufordern erneuert worden. Diese gilt sowohl für Anforderungen aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft bei der Stadt Aachen als auch umgekehrt. Die operativen Regelungen hierfür sind in den Dokumenten des Kooperationsverbundes EMRIC (Euregio Maas-Rhein Incident and Crisis Management) festgelegt.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür wurden schon vor Jahren über Verträge der Städte und Gemeinden Kelmis, Raeren und Eupen auf belgischer Seite und der Stadt Aachen geschaffen. Da die kommunalen Feuerwehren auf belgischer Seite, die bei Unterzeichnung der bisherigen Verträge noch existierten, mittlerweile in einer gemeinsamen Feuerwehr für die Hilfeleistungszone der Deutschsprachigen Gemeinschaft zusammengeführt wurden, war es wichtig, die Verträge an die neue Situation anzupassen. Die bisherigen inhaltlichen Vereinbarungen bleiben dabei im Wesentlichen bestehen.

Ziel der Feuerwehren beider Seiten ist es, diese jetzt erneuerte kommunale Vereinbarung zu einer für ganz NRW und ganz Belgien gültigen Regelung weiterzuentwickeln. Beispiel hierfür ist die von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Gesundheitsminister der Deutschsprachigen Gemeinschaft Antonios Antoniadis auch names des belgischen Gesundheitsministers ebenfalls in Aachen unterschriebene Absichtserklärung, eine solche Regelung für den Rettungsdienst zu entwickeln.