Bonn: Bei den sintflutartigen Regenfällen der letzten Tage in manchen Regionen Deutschlands haben auch zahlreiche Autos Schaden genommen. Doch nicht immer muss ein Auto mit Wasserschaden gleich als Totalverlust abgeschrieben werden. Darauf hat ein Sprecher des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes hingewiesen. Er empfiehlt den Betroffenen, in jedem Fall den Rat eines Kfz-Meisterbetriebs einzuholen.

Ganz wichtig sei überlegtes Handeln, um den Schaden nicht noch größer zu machen. Keinesfalls sollte versucht werden das Auto zu starten, das zuvor unter Wasser stand. Ist nämlich Wasser in den Motor eingedrungen, könnte er dabei durch den so genannten "Wasserschlag" beschädigt werden. Selbst wenn das Triebwerk anspringt besteht die Gefahr, dass Wasser ins Öl gelangt ist beziehungsweise noch angesaugt wird. Dann wäre ein Motorschaden ebenfalls zu befürchten.

Auch das Einschalten der Zündung oder anderer Verbraucher kann Kurzschlüsse und andere Probleme in der elektrischen Anlage oder der Fahrzeugelektronik verursachen. Daher sollte die Batterie so bald wie möglich abklemmt werden. Am besten ist es, das Auto in eine Fachwerkstatt schleppen zu lassen. Der Kfz-Meister wird dort untersuchen, ob sich eine "Trockenlegung" lohnt. Je nach Zeitwert, Eintauchtiefe und Schmutz im Wasser kann dies durchaus zu einem positiven Ergebnis führen. Die Profis des Kfz-Gewerbes kennen auch die Möglichkeiten moderner Fahrzeugaufbereitung, die Wasserschäden im Innenraum mit Erfolg beseitigen können.

Auf der Flucht vor oder durch das Wasser fragen sich Autofahrer oft: Welche Wassertiefe kann ein Auto eigentlich durchqueren? Bis zur Höhe der Radnaben ist es meist unproblematisch. Die Betriebsanleitungen nennen manchmal die zulässige "Eintauchtiefe". Diese ist bei SUVs und geländegängigen Fahrzeugen naturgemäß größer als bei einem tiefer liegenden Sportwagen. Kritisch wird eine Fahrt im Wasser stets, wenn der Motor ganz oder teilweise unter die Wasseroberfläche gelangt. Wasser kann angesaugt werden, was wiederum zum Wasserschlag führt. In jedem Fall sollten überschwemmte Straßen nur im Notfall, mit Bedacht und nicht zu schnell durchquert werden. Denn in den Motorraum gelangendes Wasser kann die Fahrzeugelektronik und damit den Motorstillstand nach sich ziehen. Dann heißt es wie bei überschwemmten Autos: Abschleppdienst oder Werkstatt anrufen.

Die Kaskoversicherung deckt grundsätzlich Schäden durch Hochwasser ab. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) rät aber zur Vorsicht: Grobe Fahrlässigkeit schließt mitunter den Versicherungsschutz aus.