Wildwechsel: Im Herbst steigt die Zahl der Wildunfälle drastisch an: Besonders wenn es dämmert, am frühen Abend oder Morgen, müssen Autofahrer in Waldstücken damit rechnen, dass Tiere eine durchführende Straße queren.

Deshalb auf jeden Fall langsam fahren, die Straßenränder im Auge behalten und bremsbereit sein. Dies gilt in besonderem Maß, wenn am Straßenrand auch noch das dreieckige Straßenschild mit einem springenden Reh zu sehen ist. In der Vielzahl der Fälle taucht das Wild in einer Entfernung von nur 20 Metern oder noch weniger vor der Kühlerhaube auf und das auch meist nicht allein, sondern im Rudel. Wer zu schnell fährt, hat keine Chance zu bremsen. Wichtig ist auch, sofort abblenden und hupen.

Jedes Jahr ereignen sich cirka 250.000 Wildunfälle in Deutschland, wobei ein Schaden, so die HUK-COBURG, im Durchschnitt mehr als 2.000 Euro kostet. Für Schäden, die durch eine Karambolage mit Tieren jeglicher Art, zum Beispiel Haarwild oder Fasanen, entstehen, ist die Teilkasko-Versicherung zuständig. Wichtig für Versicherte mit einer Vollkasko-Versicherung: Zwar beinhaltet diese immer eine Teilkasko-Versicherung, jedoch wirkt sich ein hier entstandener Wildschaden in keiner Weise auf den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko aus.

Ist der Unfall passiert: Sofort die Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen, die Unfallstelle mit einem Warndreieck sichern und die Polizei verständigen. - In den meisten Bundesländern ist der Anruf ohnehin obligatorisch. - Die Beamten informieren den Jagdpächter, nehmen den Unfall auf und erstellen eine Bescheinigung über den Wildunfall. Letztere braucht man für seinen Versicherer, sobald der Schaden die 1.000 Euro-Grenze übersteigt.

Gar nicht selten ereignet sich ein Unfall jedoch, ohne dass das Fahrzeug mit einem Tier - zum Beispiel Wildschwein, Fuchs, Reh oder Hase - direkt zusammenstößt. Unfallgrund: Der Autofahrer erschreckt und verreißt das Lenkrad. Auch gibt es Autofahrer, die dem Tier bewusst ausweichen, um einen größeren Schaden zu vermeiden. Die Teilkasko zahlt in solch einem Fall nur, wenn der Fahrer nachweisen kann, dass das Ausweichen als Rettungsmaßnahme erforderlich war und einen größeren Schaden verhindert hat. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung muss der Fahrer dafür aber schon den Zusammenprall mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben.

Wer jedoch Hase und Co. ausweicht, steht auch nicht ohne Versicherungsschutz da, vorausgesetzt er hat eine Vollkasko-Versicherung. Sie übernimmt normalerweise die Schäden, die durch solch ein Ausweichmanöver entstehen.

Quelle: PM-HUK-COBURG