"Alle Jahre wieder ..." - Am 1. März beginnt für Motor- und Elektroroller sowie versicherungspflichtige Elektrofahrräder (u.a. Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, E-Scooter, S-Pedelecs, elektrische Krankenfahrstühle, ...) das neue Versicherungsjahr. Die Fahrzeuge benötigen dann ein neues Versicherungskennzeichen und dürfen vom 01.03.2023 - 28.02.2024 nur noch mit dem schwarzen Kennzeichen unterwegs sein. Die grünen Versicherungskennzeichen verlieren ihre Gültigkeit.

Neu ist seit dem Jahr 2021, dass die Möglichkeit besteht, sich anstatt für die herkömmlichen Kennzeichen aus Aluminium- oder Stahlblech, für eine Klebefolie zu entscheiden, so dass geklebt anstatt geschraubt werden kann. Bei den Folienkennzeichen wird eine Trägerplatte aus Kunststoff mehrere Jahre verwendet; nur die oberste dünne fälschungssichere Plastikschicht wird gewechselt.

++ Die Vorteile liegen auf der Hand ++ "Einfacher, schneller und besser für die Umwelt!"

"Wer mit "alten" Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich strafbar❗", sagt auch unser Verkehrssicherheitsberater Polizeihauptkommissar Martin Schwanitz (vom Präventionsteam der Polizei Lüneburg). Die Strafbarkeit liegt auch vor, wenn man sie fahrlässig begeht, also schlicht vergessen hat, an das neue Schild zu denken.

++ Wo erhält man noch rechtzeitig ein neues Versicherungskennzeichen? ++ Bundesweit sind die Versicherungskennzeichen in allen Versicherungsagenturen vor Ort, bei vielen Banken und Sparkassen sowie Automobilclubs erhältlich.