Die 2020 publizierte Studie Studie Evaluation of effectiveness and stability of aligner treatments using the Peer Assessment Rating Index hat gezeigt: Aligner bieten sich für eine Zahnkorrektur bei Erwachsenen an – selbst dann, wenn es sich um komplexere Behandlungen handelt. Grundbedingungen dafür, wenn man dank einer transparenten Zahnschiene seine Zähne gerade machen lassen will: Ein realistischer Behandlungsplan, die engmaschige Überwachung des Behandlungsfortschritts vor Ort bei speziell geschulten Zahnmedizinerinnen und -medizinern sowie ausreichend viel Disziplin beim Tragen der durchsichtigen Zahnspange. Und nicht zuletzt sollte man sich mit Kosten- und Haftungsfragen etwas genauer auseinandersetzen. Hier daher einige erste Informationen zu diesen beiden Punkten.

Zähne gerade machen lassen mithilfe einer Zahnschiene: Wann kommt diese Therapieform für Erwachsene infrage?

Die Basis des Ganzen? Das Gebiss muss ausschließlich aus bleibenden Zähnen bestehen und diese bereits komplett oder weitestgehend ihre endgültige Position eingenommen haben. Anschließend kann eine Zahnkorrektur per Zahnschiene bei verschiedenen Fehlstellungen infrage kommen. Unter anderem bei

  • Über- und Unterbissen,

  • Kreuzbissen,

  • Tiefen und offenen Bissen sowie

  • Eng- oder Lückenständen.

Allerdings muss man vor dem Beginn der Behandlung detailliert abklären, ob das Zähne gerade machen auf diese Weise bei einem selbst überhaupt funktioniert. Das lässt sich dank der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) und der genauen Klassifizierung des Schweregrads der Zahnfehlstellungen besser einschätzen. Aligner kommen dann vorrangig bei leichteren und mittelschweren Fehlstellungen (KIG 1 und 2, unter Umständen auch 3) zum Zug.

Kann man mit einer Kostenübernahme durch gesetzliche und private Krankenkassen oder Zahnzusatzversicherungen rechnen?

Nicht per se. Tendenziell gilt, dass eine Zahnkorrektur für Erwachsene mithilfe einer durchsichtigen Zahnspange in der Mehrheit der Fälle vollständig oder zumindest anteilsweise selbst getragen werden muss.

  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen für Erwachsene in der Regel nur die Kosten, die bei kieferorthopädische Notfällen, wie sie etwa durch Unfälle zustande kommen, entstehen (KIG 4 oder 5). Und es muss unbedingt eine medizinische Notwendigkeit für die Aligner-Therapie nachgewiesen werden. Was eben gerade bei relativ leichten Fehlstellungen im Rahmen der KIG 1 noch nicht der Fall ist.

  • Etwas anders sieht es aus, wenn man seine Zähne gerade machen lassen möchte und privat krankenversichert ist oder eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat. Dann ist es wesentlich,genau in die Tarife zu schauen und zu sehen, ob nicht zumindest eine Teilkostenübernahme denkbar ist

Diesbezüglicher Tipp: Plant man eine Aligner-Therapie und strebt einen Krankenkassen- beziehungsweise Zahnzusatzversicherungswechsel an? Dann sollte man direkt darauf achten, wer sich in welchem Ausmaß prinzipiell beteiligt. Grundvoraussetzung für eine (Teil-) Kostenerstattung nach der Zahnkorrektur ist allerdings, dass vor dem Abschluss eines Behandlungsvertrags und dem Behandlungsbeginn ein Kostenvoranschlag und der Therapieplan vorgelegt wurden. So können die entsprechend zuständigen Stellen beides prüfen und entweder zustimmen oder ablehnen. Ebenso muss bei privaten Krankenkassen und Zahnzusatzversicherung mehrheitlich ein Nachweis der medizinischen Notwendigkeit erbracht werden. Und – nicht zu vergessen – das Zähne gerade machen muss erfolgreich gewesen sein!

Viele Anbieter, viele Haftungskonzepte

Im Hinblick auf die Haftung bei Behandlungsfehlern im Rahmen der Zahnkorrektur mithilfe einer Zahnschiene ist festzuhalten, dass es deutliche Unterschiede bei den verschiedenen Anbietern gibt. So gelten für niedergelassene Zahnärztinnen und -ärzte unter Umständen andere Regeln als bei gewerblichen Anbietern. Man sollte also vor dem Vertragsabschluss das Kleingedruckte genau lesen und sich nicht vor Rückfragen scheuen. Ebenso ist es im Sinne der Patientensicherheit von Vorteil, regelmäßig Kontrollen persönlich vor Ort wahrzunehmen, wenn man seine Zähne gerade machen lassen möchte.

Denn wenngleich die Online-Kontrolle mithilfe eines nach präzisen Vorgaben aufgenommenen Fotos bequem und flexibel ist, kann sie den umfangreicheren realen Blick in den Mund der Anwenderin beziehungsweise des Anwenders doch nicht ersetzen. Und der ist wichtig, denn letztlich kann es vorkommen, dass eine Korrektur des Behandlungsplans und eine Neuanpassung der noch folgenden Zahnschienen notwendig wird. Umso sinnvoller ist es, alles dafür zu tun, dass dies im Zweifelsfall schnell auffällt, wodurch sich der Korrekturaufwand in zeitlichen wie finanziellen Grenzen halten kann.

Fazit?

Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass es sich bei der Aligner-Therapie um eine effektive Methode handelt, Zahnfehlstellungen im leichteren bis mittelschweren Bereich durchzuführen. In Bezug auf die Kosten müssen sich interessierte Erwachsene jedoch darauf einstellen, den damit verbundenen niedrigen bis mittleren vierstelligen Betrag komplett oder zumindest teilweise selbst zu übernehmen. Für eine Kostenübernahme durch Dritte ist zudem zu bedenken, dass ein Behandlungsplan und ein Kostenvoranschlag vor dem Vertragsabschluss und Behandlungsbeginn genehmigt werden müssen. Ferner muss die Behandlung erfolgreich sein. Somit gilt es, ausreichend Disziplin beim Tragen des Aligners an den Tag zu legen und während der Zahnkorrektur auf Vor-Ort-Kontrolltermine zu setzen.