Bildung: Hamburg/Düsseldorf/München/Frankfurt (pm) - Für die begehrten Studienplätze in Medizin und Zahnmedizin versendet Hochschulstart heute an tausende Abiturienten die Ablehnungsbescheide im Auswahlverfahren.

 

Durch die doppelten Abiturjahrgänge wird der Kampf um Studienplätze verschärft; Bewerberzahlen sind erneut angestiegen. Bereits jetzt müssen viele Studienplatzbewerber mit Wartezeiten von bis zu 7 Jahren rechnen.

"Hier kann die Studienplatzklage helfen", sagt Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg, der nahezu 10.000 solcher Verfahren deutschlandweit bereits betreut hat: "Viele Abiturienten wissen nicht, dass man sich in Medizin, Zahnmedizin und Psychologie einklagen kann - egal welche Note man hat und wo man sich beworben hat."

Bei der Studienplatzklage wird nicht gegen den Ablehnungsbescheid geklagt. Es wird unabhängig davon nachgewiesen, dass die Universitäten noch freie Studienplätze haben. Diese Studienplätze kommen dann nicht in das normale Bewerbungsverfahren, sondern müssen exklusiv an die erfolgreichen Studienplatzkläger vergeben werden. "Aber: Jedes Jahr warten viele Abiturienten zu lange und verpassen dabei wertvolle Klage-Chancen", sagt Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg.

Bis 1. Oktober sollte die Studienplatzklage geplant werden, damit die Fristen eingehalten werden können.

Kostenfreie Info-Blätter und weitere Informationen zu Chancen, Kosten und Dauer einer Studienplatzklage sind auf der Internet-Seite www.uni-recht.de abrufbar.

Naumann zu Grünberg - Rechtsanwälte | Fachanwälte ist Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht mit Erfahrung in rund 10.000 Studienplatzklage-Verfahren, insbesondere in Medizin und Zahnmedizin. Die Kanzlei vertritt Abiturienten und deren Eltern bundesweit aus allen Teilen Deutschlands. Über Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg ist als bekannten Studienplatzklage-Anwalt bereits in den Tagesthemen sowie in Focus, Spiegel, Berliner Morgenpost, Kölner Express und zahlreichen anderen Medien berichtet worden.

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