Köln/Bonn: Allein in der letzten Maiwoche wurden am Flughafen Köln/Bonn fast eine halbe Millionen Fidget Spinner zum Import angemeldet – allerdings wurden die meisten entweder wieder an den Hersteller zurückgeschickt oder vernichtet. Ursache waren Verstöße gegen die sicherheitstechnischen oder formalen Voraussetzungen für einen Verkauf in der EU. Produziert werden die auch als „Hand Spinner“ oder „Spinner“ bezeichneten Spielzeuge vor allem in China.

Sobald die Fidget Spinner am Flughafen Köln/Bonn ankommen, werden sie vom Zoll geprüft. Wenn der Verdacht besteht, dass die Spinner nicht den europäischen Vorschriften für sicheres Spielzeug entsprechen, wird die Bezirksregierung Köln als zuständige Marktüberwachungsbehörde eingeschaltet. Sie überprüft, ob die Spinner als Spielzeug sicher und die Vorschriften hinsichtlich der Kennzeichnung, Testberichte und Prüfnachweise sowie der Konformitätserklärung erfüllt sind. Der Zoll wird über das Ergebnis informiert und lehnt den Import ab, wenn Mängel festgestellt wurden.

Typische Mängel sind Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften oder zu schlechte technische Qualität. So wurden bei allen der bisher angemeldeten Spinner Kennzeichnungsmängel vorgefunden. In den meisten Fällen konnten die erforderlichen Prüfberichte nicht vorgelegt werden, ordnungsgemäße Konformitätserklärungen waren so gut wie nie vorhanden. Einige Importeure legten sogar eindeutig gefälschte Prüfberichte vor. Konformitätserklärungen sind für Spielzeuge Pflicht. Es handelt sich dabei um eine Bestätigung der Hersteller, dass das Spielzeug sicher ist und beispielsweise keine übermäßige Schadstoffbelastung aufweist oder sich Teile des Spielzeugs ablösen.

Die Bezirksregierung Köln empfiehlt Käuferinnen und Käufern eines Fidget-Spinners, im eigenen Interesse auf die richtige Kennzeichnung zu achten:

    das CE-Kennzeichen;
    die vollständige Anschrift des Importeurs (Sitz muss in der EU sein);
    dem Warnhinweis „Achtung, nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahre, wegen verschluckbarer Kleinteile“;
    einer Artikelnummer.

Diese Daten finden Sie auf der Verpackung oder dem Spinner selbst.

Informationen zu sicherem Spielzeug finden Sie im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), der 2. Verordnung zum ProdSG (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug – 2. ProdSV) sowie der europäischen Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug. Exakte Hinweise zur Gestaltung des Spielzeugs finden Sie in der EU-Norm EN 71.