Köln / Münster: Die Ermittlungen wegen Mobbing, Prüfungsmanipulation und sexueller Belästigung gegen sechs Diensthundeführer bei der Polizei in Köln wurden am Wochenende ausgeweitet.

Es wird weiteren Hinweisen nachgegangen, die auf eine Gruppenbildung innerhalb der nordrhein-westfälischen Hundeführer schließen lassen, die eigene Vorstellungen zum Umgang mit Kollegen und der Erziehung von Hunden entwickelt hatten. Inzwischen hat das fachlich zuständige Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW) in Selm das disziplinarrechtliche Verfahren übernommen - hier werden die Ausbildungskriterien für die Ausbildung von Hundeführern mit ihren Hunden festgelegt und die Ausbildungserfolge überwacht. "Es gibt keine zwei Philosophien, sondern einen klar definierten Instrumentenkasten für die Ausbildung der verschiedenen Charaktere bei Mensch und Tier" stellt Dieter Schmidt, Direktor des LAFP NRW klar. "Die absolut notwendige Verlässlichkeit für ihren Job erreichen sie bei der Ausbildung unserer Überzeugung nach auf der Grundlage von Vertrauen. Der Beamte und sein Hund müssen mit Angst und Aggression souverän umgehen können, dann sind sie für uns eine wertvolle Hilfe beispielsweise im Einsatz gegen randalierende Fußballfans. Hundeführer erweitern unsere polizeilichen Einsatzmög-lichkeiten erheblich, aber ein Hund muss auch sozialverträglich sein. Ein Hund ist keine Waffe." Die aktuellen Untersuchungen beschäftigen sich mit einer Gruppe von Hundeführern aus Köln und anderen Behörden, die mit ihren Hunden unter anderem eine private Hundeschule in Münster besucht hatten. Der Leiter dieser privaten Schule und Polizeibeamte arbeitet seit Jahren als Prüfer für die Polizei in Münster. Nachdem die Kölner Teilnehmer seiner privaten Kurse mit Aufnähern und Logos an ihrer Dienstkleidung auftraten und sich durch eine aggressive/re Grundhaltung/Trainingsphilosophie von den anderen Hundeführern separierten und ein unangenehmes, verschärftes Betriebsklima entstand, hat das Polizeipräsidium in Köln Disziplinarmaßnahmen eingeleitet und sechs dieser Beamte in anderen Bereichen eingesetzt. Das Tragen privater Logos auf der Dienstkleidung ist verboten. Das LAFP NRW hat dem Münsteraner Polizeibeamten wegen des Verdachts auf Prüfungsmanipulationen zugunsten seiner privaten Kursteilnehmer innerhalb der Polizei inzwischen die Prüflizenz für Hundeführer entzogen und auch das Polizeipräsidium in Münster hat den Beamten bis auf weiteres von seinen Aufgaben in diesem Bereich entbunden und prüft disziplinarrechtliche Schritte. Seine Nebentätigkeit als privater Hundetrainer wird ebenfalls umfassend untersucht.