Alsdorf: Zu einem Verkehrsunfall auf der BAB 44 rückte die Feuerwehr Alsdorf am heutigen Freitagmorgen gegen 08.30 Uhr aus.

Auf der BAB 44 waren in Richtung Aachen unmittelbar vor der Ausfahrt Broichweiden zwei PKW miteinander kollidiert und auf der linken Fahrbahnspur zum Stehen gekommen.Durch den Zusammenstoß wurden beide Fahrzeuge schwer beschädigt, die Fahrzeugführerinnen glücklicherweise jedoch nur leicht verletzt.

Nach Begutachtung durch einen Notarzt, welcher mit dem Christoph Europa 1 zur Einsatzstelle gebracht wurde, konnten die Patientinnen mit Rettungswagen in umliegende Krankenhäuser transportiert werden.Die Kräfte der Alsdorfer Wehr sicherten die Einsatzstelle, stellten den Brandschutz sicher und streuten auslaufende Betriebsstoffe ab.

Gegen 10.15 Uhr konnten die letzten Kräfte die Einsatzstelle verlassen. Für die Dauer des Einsatzes war lediglich die rechte Fahrspur befahrbar, es bildete sich ein Rückstau bis ca. 1km vor der Auffahrt „Alsdorf“.

Als „positiv“ ist das Verhalten der im Stau befindlichen Verkehrsteilnehmer zu werten. Während das Bilden der sogenannten Rettungsgasse häufig Schwierigkeiten bereitet, war in diesem Einsatz ein Durchkommen der Einsatzfahrzeuge problemlos möglich.

Gem. § 11 Abs. 2 StVO ist die Rettungsgasse bei zweispurigen Fahrbahnen in der Mitte zwischen linker und rechter Fahrspur zu bilden. Bei mehrspurigen Autobahnen oder Außerortsstraßen ist die Rettungsgasse dagegen zwischen dem äußersten linken und dem mittleren Fahrstreifen zu bilden.

Es ist ein hartnäckiger Irrtum, dass die Rettungskräfte den Standstreifen als Zufahrt zu Einsatzstellen nutzen würden. Der Standstreifen ist als Anfahrtsweg zu Einsatzstellen auf den Autobahnen nicht geeignet, da er häufig nicht durchgehend ausgebaut, oder von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert ist.