Düsseldorf: Die Landesregierung hat in der vergangenen Kabinettsitzung die Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2015 beschlossen. Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände erhalten im kommenden Jahr eine Rekordzuweisung vom Land. Der Betrag steigt gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich um rund 148 Millionen Euro (1,5 Prozent) auf 9,6 Milliarden Euro. "Wir bleiben verlässlicher Partner der Kommunen in NRW und unterstützen sie nach Kräften", erklärte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf.

Die Landesregierung setzt mit dem GFG 2015 auch das sogenannte FiFo-Gutachten zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs um. "Es erfolgt eine gerechte Verteilung des Geldes zwischen den Kommunen. Dazu übernehmen wir Verbesserungsvorschläge aus dem FiFo-Gutachten. Hierzu gab es im Vorfeld einen intensiven Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden", erläuterte der Kommunalminister. "An der Grundsystematik halten wir fest. Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat erst vergangenen Monat unser bisheriges System bestätigt. Aber nichts ist so gut, dass es nicht noch besser werden kann."

Die Fortentwicklung schafft für die Kommunen eine größere Planungssicherheit: Um den Finanzbedarf der Städte und Gemeinden zu ermitteln, werden künftig die Daten mehrerer Jahre zugrunde gelegt. Bislang wurde nur ein Jahr berücksichtigt. "So verhindern wir Momentaufnahmen und fangen Spitzen sowohl nach oben als auch nach unten ab", betonte Jäger. Eine weitere Änderung im GFG 2015 optimiert die Ermittlung des Finanzbedarfs durch eine an das Neue Kommunale Finanzmanagement angepasste Methode. "Auf diese Weise nutzen wir die doppischen Daten einfacher und haben das kameralistische System auch im GFG hinter uns gelassen", erläuterte der Innenminister.

Auch im GFG 2015 werden die Parameter für den kommunalen Finanz-ausgleich aus aktuellen Daten entwickelt. Dadurch verändern sich insbesondere die Gewichtungsfaktoren der Nebenansätze des GFG 2015 im Vergleich zum GFG 2014. Dies betrifft den Soziallastenansatz, den Schüleransatz sowie auch Flächen- und Zentralitätsansatz und entspricht der Systematik unseres Finanzausgleichs, die durch das FiFo-Gutachten ausdrücklich bestätigt wird. Außerdem werden die Einwohnerzahlen aus den fortgeschriebenen Daten der aktuellen Volkszählung Zensus 2011 berücksichtigt. "Ansonsten bleibt es bei dem, was sich bewährt hat", stellte Jäger klar.

Die gute Steuerentwicklung der vergangenen Monate ist ein Grund für den Anstieg der Zuweisungen. Zusätzlich werden die Kommunen seit 2010 nicht mehr zur Konsolidierung des Landeshaushalts herangezogen und wieder am Aufkommen des Landes an der Grunderwerbsteuer beteiligt. Wie viel konkret an jede Kommune ausgezahlt wird, steht allerdings noch nicht fest. Die umfangreichen Berechnungen für jede einzelne Kommune werden erst in einigen Wochen vorliegen.

Der Innenminister wies zudem darauf hin, dass die Unterstützungen des Landes für die Kommunen nur dann ihre volle Wirkung entfalten könnten, wenn auch auf Bundesebene die im Koalitionsvertrag angelegte kommunalfreundliche Politik tatsächlich gelebt werde. "Die vereinbarte Reform der Eingliederungshilfe und die damit verbundene Entlastung der Kommunen im Umfang von fünf Milliarden jährlich darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. Eine vollständige Entlastung in 2018 ist zu spät. Angesichts rasant wachsender Sozialausgaben brauchen unsere Städte und Gemeinden schnell diese Entlastung", mahnte Jäger.