Frankfurt am Main: Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - und das Bundeskriminalamt (BKA) fahnden gemeinsam nach einem unbekannten, im Tatzeitraum etwa 25- bis 35-jährigen Beschuldigten, der im Verdacht steht, ein Kind mehrfach schwer sexuell missbraucht und Aufnahmen des sexuellen Missbrauchs anschließend auf einer kinderpornografischen Plattform im Darknet verbreitet zu haben.

Der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und dem BKA liegen Bild- und Videodateien vor, die den schweren sexuellen Missbrauch eines etwa 8- bis 9-jährigen Mädchens durch den unbekannten Tatverdächtigen in mindestens 26 Fällen zeigen. Die Aufnahmen sind vermutlich zwischen Juni 2014 und August 2015 in Deutschland entstanden.

Die Generalstaatsanwaltschaft und das Bundeskriminalamt fragen:

  • Wer kann Angaben zu dem Tatverdächtigen und dessen derzeitigem Aufenthaltsort machen?
  • Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?

Eine Personenbeschreibung sowie Fotos des Tatverdächtigen sind auf der Homepage des BKA veröffentlicht und können hier abgerufen werden.

Hinweise können in begründeten Fällen vertraulich behandelt werden.

Hinweise bitte an das

Bundeskriminalamt Wiesbaden
Tel. 0611/55 - 18444
E-Mail: fahndung@bka.de">fahndung@bka.de

oder an jede andere Polizeidienststelle.

Dem BKA liegen Bild- und Videodateien vor, die das Opfer, ein Mädchen im Alter von ca. 8-9 Jahren, zeigen. Die dokumentierten Missbrauchshandlungen fanden in einer möblierten Wohnung statt.

Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass sich der Täter, das Opfer und der Tatort in Deutschland befinden und die Missbrauchshandlungen zwischen Juni 2014 und August 2015 stattgefunden haben.

Es ist nicht auszuschließen, dass sowohl vor als auch nach diesem Zeitraum durch den abgebildeten Täter dieses und weitere Opfer missbraucht worden sind und/oder missbraucht werden.

Nachdem die bisherigen Ermittlungen nicht zur Identifizierung eines Tatverdächtigen geführt haben, wurde auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main durch das zuständige Amtsgericht ein Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung erlassen, um mit Hilfe der Öffentlichkeit den bisher unbekannten Tatverdächtigen zu ermitteln, sowie die möglicherweise fortgesetzten und anhaltenden Missbrauchstaten aufzuklären.

Fragestellung:

  • Wer kann Angaben zum Täter und dessen derzeitigem Aufenthaltsort machen?
  • Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?

Hinweise können in begründeten Fällen vertraulich behandelt werden.

Aus Opferschutzgründen wird verzichtet, Bilder des Opfers zu veröffentlichen. Einzelnen Zeugen könnten diese zur Verifizierung vorgelegt werden.