Düren: Obwohl das Führen von Anscheinswaffen außerhalb der eigenen vier Wände verboten ist, kommt es immer wieder zu Zwischenfällen. Zum Beispiel, wenn Jugendliche öffentlich mit den täuschend echt aussehenden Nachbildungen hantieren. Die Folge sind oft gefährliche Situationen – für die Öffentlichkeit ebenso wie für den Träger der Waffe.

Erst letztes Wochenende kam es in Deutschland gleich zu zwei Vorfällen, die in einer Katastrophe hätten enden können. Im schlimmsten Fall hätten Polizisten Kinder erschossen, das darf nicht passieren:

Fall 1:

Aalen: Zwei Buben im Alter von 12 und 13 Jahren sind ebenso knapp einer Katastrophe entgangen, wie eine Streifenbesatzung der Waiblinger Polizei. Nur aufgrund guter Nerven und glücklicher Umstände fielen bei der Begegnung der beiden Parteien keine Schüsse.

Die Polizei war am Samstagabend von einem Verkehrsteilnehmer alarmiert worden, der in der Traubenstraße einen mit einer Pistole bewaffneten Mann beobachtet hatte. Nur wenige Minuten später war die Polizei vor Ort und traf dort tatsächlich auf eine mit einer Sturmhaube maskierte Person, die eine Pistole in der Hand hielt und sofort flüchtete, als sie die Polizei erkannte. Nach kurzer Verfolgung traf der Flüchtende auf eine zweite Person, ebenfalls maskiert und mit einer Maschinenpistole bewaffnet. Die beiden hatten sich in einer Nische festgelaufen, die Polizeibeamten forderten sie unter Vorhalt der eigenen Schusswaffen auf, die Waffen fallen zu lassen. Nur zögernd kamen die beiden der Aufforderung der Polizei nach, senkten die Waffen und ließen sie schließlich fallen. Nachdem ihnen Handschließen angelegt worden waren, wurden ihnen die Sturmhauben abgenommen. Erst jetzt konnten die Polizeibeamten erkennen, dass es sich bei den beiden maskierten Waffenträgern um Kinder und bei den geführten Waffen um Nachbauten handelte.

Als die Polizei die Kinder nach Hause brachte, traf sie dort auf sehr aufgeschlossene Eltern, die schockiert waren, über das, was hätte passieren können und glücklich darüber waren, dass sie ihre Kinder unversehrt zurückbekommen hatten. Sie wussten, dass ihre Kinder mit den Waffen spielten und hatten es ihnen unter der Auflage, ihre Grundstücke nicht zu verlassen, auch erlaubt. Grundsätzlich ist diese Auflage richtig, die Waffen dürfen, obwohl sie echten Waffen zum Verwechseln ähnlich sehen, gekauft werden, sie dürfen jedoch nicht im öffentlichen Raum geführt werden. Ein Verstoß gegen dieses Verbot ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 10000 Euro belegt werden kann.

Doch es ging nicht um die Höhe etwaiger Strafen, sondern darum, dass sich wirklich alle Beteiligten im Klaren waren, dass sie unter den gegebenen Umständen tatsächlich nur knapp einer Katastrohe entgangen waren. Und auch die Polizeibeamten waren so ehrlich zuzugeben, dass nicht nur den beiden Buben, auch noch einige Zeit nach der Aufklärung der Umstände, die Nerven gehörig geflattert haben.

Die Polizei appelliert dringend an die Eltern, den Wünschen ihrer Kinder nach solchen Waffen zu widerstehen oder doch wenigstens tatsächlich Sorge dafür zu tragen, dass diese Waffen nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Einen Eindruck darüber, wie schwierig es ist, solche Waffen schon bei Tageslicht und neutral auf dem Tisch liegend, von echten Waffen zu unterscheiden, vermitteln die beiden Fotos, die dem Artikel beigefügt sind. Die meisten Menschen werden nachempfinden können, dass sich diese Schwierigkeit bei Dunkelheit und in einer Situation, in der die Waffen gegen einen gerichtet sind, drastisch steigert und eine rechtzeitige Einordnung nicht selten unmöglich wird.

Fall 2:

Bremen: Am Sonntagnachmittag wurden zwei Polizeibeamte der Bereitschaftspolizei während ihrer Streifenfahrt an der Berliner Freiheit mit der Frage konfrontiert, ob ein junger Mann mit einer scharfen Pistole auf einem Vorplatz herumhantierte. Sie schritten konsequent ein und stellten in der Folge die Replik einer Walther P 99 sicher, die ihren eigenen Dienstwaffen täuschend ähnlich sieht.

Zunächst fiel der Kollegin und dem Kollegen der junge Mann auf, der offensichtlich mit einer Pistole in der Hand Zielübungen machte. In seinem Umfeld standen weitere Jugendliche, die allerdings nicht in seiner Zielrichtung standen. Mit gezogener Schusswaffe näherten sich die beiden Einsatzkräfte dem Bewaffneten und forderten ihn lautstark auf, stehen zu bleiben, die Waffe nieder zu legen und sich mit erhobenen Händen von der Waffe zu entfernen. Der junge Mann kam dieser Aufforderung sofort nach und wirkte plötzlich sehr aufgelöst und eingeschüchtert. Er konnte bei der folgenden Überprüfung als ein 14 Jahre junger Mann aus dem Nachbarstadtteil identifiziert werden. Beim Aufheben der Pistole wurde dann schnell deutlich, dass es sich alleine schon auf Grund des geringen Gewichts um eine so genannte "Anscheinswaffe" handelt.

Der 14-Jährige gab auf der Wache an, dass er sich die SoftAir-Pistole von einem Freund geliehen und er lediglich Zielübungen machen wollte. Er wurde von seinem Erziehungsberechtigten an der Wache abgeholt. Die SoftAir-Pistole wurde beschlagnahmt und gegen den Jugendlichen eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz gefertigt.

Das Führen einer Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar.

Welches ist die echte Waffe? Oben die von der Polizei verwendete Pistole, unten die bei den Kindern sichergestellte Waffe