Aachen: Ein ehrlicher Finder hat jetzt in Aachen 2000 Euro bei der Polizei abgegeben. Der 25-jährige Aachener hatte auf einem Bürgersteig in der Innenstadt ein Taschenkalender gefunden. Darin steckte ein Briefumschlag. Der Inhalt: 2000 Euro.

Den Fund brachte er zur nächsten Polizeiwache. Mit "muss wohl jemand verloren haben", beschrieb er kurz und knapp sein Erscheinen auf der Wache, legte den Umschlag auf die Theke der Wache und wollte wieder gehen. Als die Polizisten ihn darauf auf-merksam machten, dass ihm ein Finderlohn zustehe, folgte die ebenfalls knappe Antwort: "Ich weiß, ich verzichte."

Dennoch nahmen die Beamten mit seinem Einverständnis seine Personalien auf. Die Eigentümerin des Geldes konnte aufgrund der Kalendereintragungen ermittelt werden. Die Frau hatte den Verlust bereits bemerkt und war unglücklich. Die Stimmung schlug schlagartig um, als die Polizei sich bei ihr meldete und mitteilte, dass das Geld gefunden sei.

Als sie schließlich das Geld bei der Polizei abholte, bekam sie von den Polizisten noch ein kleines Zettelchen in die Hand gedrückt. Die Anschrift des Finders: Vielleicht finden die sich ja.

Infobox: Oft taucht die Frage auf, wieviel Finderlohn steht jemandem zu? Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt dies im § 971. Zur Berechnung des Finderlohns braucht man schon mal einen Taschenrechner. Hat die Fundsache zum Beispiel einen Wert bis 500 Euro, beträgt der Finderlohn 5 Prozent des Wertes. Liegt der Wert über 500 Euro wird es schon etwas komplizierter. Dann nämlich werden die ersten 500 Euro mit 5 Prozent berechnet. Was darüber hinausgeht dann mit 3 Prozent.