Aachen: Im Rahmen der temporär wiedereingeführten Grenzkontrollen deckte die Bundespolizei am Freitag, Sonntag und Montagnachmittag insgesamt drei Schleusungen auf.

Im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen stellte die Bundespolizei am Karnevalswochenende auf den Bundesautobahnen 4 und 44 insgesamt drei Schleusungssachverhalte fest. In einem Fall war der Fahrer bereits mehrfach wegen Einschleusens von Ausländern in Erscheinung getreten. Zudem wurde bei einem Beifahrer eine geringe Menge Haschisch aufgefunden.

Am Sonntag wurde auf der Bundesautobahn 44 aus Belgien kommend ein Schleusungssachverhalt festgestellt. Der Fahrer konnte sich ordnungsgemäß ausweisen, war jedoch bereits mehrfach wegen des Einschleusens von Ausländern polizeilich in Erscheinung getreten. Einer der Mitfahrer legte lediglich eine abgelaufene deutsche Fiktionsbescheinigung vor. Weitere aufenthaltslegitimierende Dokumente konnte der guineische Staatsangehörige nicht vorweisen. Aufgrund der wiederholten Tatbegehung wurden Beweismittel gesichert. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die beteiligten Personen entlassen. Die weiteren Ermittlungen dauern zurzeit noch an.

Bereits am Freitagabend wurde auf der Bundesautobahn 4 aus den Niederlanden kommend ein weiteres Fahrzeug kontrolliert. Darin befanden sich zwei iranische sowie ein afghanischer Staatsangehöriger. Die Insassen konnten keine gültigen Grenzübertrittsdokumente vorlegen, teilweise wiesen sie sich mit abgelaufenen belgischen Aufenthaltstiteln sowie Flüchtlingsreiseausweisen aus. Im Rahmen der Durchsuchung wurde beim Beifahrer eine geringe Menge Haschisch aufgefunden. Gegen ihn wurde neben der unerlaubten Einreise auch ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern sowie ein Verfahren nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) eingeleitet. Auch gegen die weiteren Insassen wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet. Im Anschluss erfolgte die Rückführung der Mitfahrer nach Belgien.

Am Montagnachmittag erfolgte eine weitere Feststellung auf der Bundesautobahn 44 aus Belgien kommend. Der Fahrer konnte sich ordnungsgemäß ausweisen. Seine beiden Mitfahrer, türkische Staatangehörige, legten lediglich eine belgische Asylbescheinigung vor, die nicht zum Grenzübertritt berechtigt. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden auch diese Personen nach Belgien zurückgeführt.

In diesem Zusammenhang wurde bereits am Donnerstagnachmittag ein weiterer Sachverhalt festgestellt. Auf der Bundesautobahn 44 sollte ein Fahrzeug mit belgischem Kennzeichen kontrolliert werden. Der kamerunische Fahrzeugführer missachtete jedoch sämtliche Anhaltesignale und setzte seine Fahrt in Richtung Belgien fort. Nach dem Grenzübertritt hielt das Fahrzeug auf belgischem Hoheitsgebiet selbstständig an. Die zwischenzeitlich informierte belgische Polizei übernahm den Einsatz und nahm den Fahrer fest. Das Fahrzeug war mit insgesamt acht Personen besetzt, darunter sieben weitere Personen ohne gültige Identitätsdokumente.

Die belgischen Behörden leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Menschenhandels gegen den Fahrer ein. Der Sachverhalt verdeutlicht die enge und professionelle Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden beider Länder.