Stolberg: In der vergangenen Nacht (07./08.01.2025) ist bei einer Verkehrskontrolle ein Auto nicht nur mit gestohlenen Kennzeichen erwischt worden, dem Fahrer werden weitere Straftaten zur Last gelegt.
Ein Streifenteam der Polizeiwache Stolberg kontrollierte gegen 23:30 Uhr am späten Dienstagabend ein Auto in der Eschweiler Straße. Der Fahrer - ein 30-jähriger Mann aus Aachen - konnte keinen Führerschein vorzeigen. Er war ihm in der Vergangenheit bereits entzogen worden. Die Polizisten überprüften außerdem das Fahrzeug. Schnell wurde klar, dass die angebrachten Kennzeichen zwar in der Vergangenheit auf ein Fahrzeug derselben Marke zugelassen waren, jedoch nicht zu diesem Fahrzeug gehörten. Im Auto fanden sich noch zwei Kennzeichen, die beide in der Vergangenheit als gestohlen gemeldet worden waren außerdem eine Substanz, bei der es sich wahrscheinlich um Amphetamin handelt, die Kreditkarte einer fremden Person, welche als gestohlen einliegt, sowie zwei Handys, über die der Beschuldigte keinen Eigentumsnachweis erbringen konnte.
Ein freiwilliger Drogenvortest verlief positiv, weshalb dem Aachener auf der Polizeiwache Stolberg eine Blutprobe entnommen wurde. Die Polizisten untersagten dem Mann die Weiterfahrt und stellten die Kennzeichen, die sie am und im Auto gefunden hatten, sicher.
Wenige Stunden später fuhren dieselben Beamten erneut die Eschweiler Straße entlang. Das Auto des 30-Jährigen stand weiterhin an der Örtlichkeit und war augenscheinlich nicht bewegt worden, allerdings waren nun wieder andere Kennzeichen am Auto montiert. Der Beschuldigte saß zu diesem Zeitpunkt auf dem Fahrersitz des stehenden Fahrzeugs. Eine Überprüfung ergab, dass die angebrachten Kennzeichen nicht zum Fahrzeug gehörten und erst Dienstagvormittag (07.01.2024) als gestohlen gemeldet worden waren. Nun musste der 30-Jährige neben dem Kennzeichen auch die Autoschlüssel abgeben.
Gegen den 30-Jährigen, der für die Polizei kein Unbekannter ist, sind nun umfangreiche Ermittlungen eingeleitet worden. Im Raum stehen u.a. zweifache Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln, Besitz von Betäubungsmitteln und Diebstahl.