Aachen: Die Stadt Aachen hat für Silvester erneut zwei Allgemeinverfügungen zum Verbot von Feuerwerk erlassen.
Wie im letzten Jahr ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die eine Höhe von über einem Meter erreichen können, auf und innerhalb des Grabenrings untersagt. Dies erfolgt zum Schutz der historischen, religiösen und kulturell schützenswerten Bauwerke, die durch das Silvesterfeuerwerk einer besonderen und erheblich gesteigerten Brandgefahr ausgesetzt sind.
Darüber hinaus wird bereits zum zweiten Mal zum Schutze der Menschen vor einer weiteren Ausbreitung des Corona Virus, die Verwendung jeglicher Pyrotechnik auf weiteren Straßen und Plätzen in der Stadt Aachen untersagt. Diese Straßen und Plätze sind regelmäßig zur Silvesternacht Ort größerer Ansammlungen zur Feier des Jahreswechsels. Menschenansammlungen müssen jedoch auch in diesem Jahr soweit irgend möglich vermieden werden.
Das Verbot gilt für 48 Stunden, vom Morgen des 31. Dezember 2021, 0 Uhr bis zum 1. Januar 2022, 24 Uhr. Das Ordnungsamt hat für die Silvesternacht einen Sonderdienst angeordnet. Alle Außendienstkräfte werden im Einsatz sein. Die Einsatzkräfte werden konsequent und nachdrücklich auf die Einhaltung der Corona-Regeln hinweisen und bei Missachtung einschreiten.
Die Allgemeinverfügungen sind nachzulesen unter aachen.de/ohnefeuerwerk.
INFO:
Das Verbot zum Schutz der historischen, religiösen und kulturell schützenswerten Bauwerke betrifft alle öffentlichen Straßen, Gehwege, Wege, Plätze und Anlagen sowie private Straßen, Zuwegungen, Grundstücke und Gebäude des innerstädtischen Grabenrings und den von diesem umfassten Innenbereich sowie den Theaterplatz. Der innerstädtische Grabenring umfasst:
Seilgraben, Komphausbadstraße, Kurhausstraße, Peterstraße (ab Kurhaustraße), Friedrich-Wilhelm-Platz, Kapuzinergraben, Alexianergraben, Löhergraben, Karlsgraben, Templergraben, Driescher Gässchen, Hirschgraben.
Die Verwendung jeglicher Pyrotechnik ist darüber hinaus auf den nachfolgenden Straßen, Plätzen und in zum Jahreswechsel publikumsträchtigen Bereichen der Stadt Aachen untersagt:
- Stadtbezirk Aachen-Mitte: Turmstraße ab Einmündung Prof.-Pirlet-Staße bis Roermonderstraße, Pontwall, Pontstraße ab Pontwall bis Templergraben, Theaterplatz, Abzweig Heinrichsallee über Kreuzung Heinrichsallee/Stiftstraße über Heinrichsallee bis Einmündung Adalbertstraße, Adalbertstraße ab Hausnummer 100 (Aquis Plaza) bis Kaiserplatz, Kaiserplatz bis Kreuzung (Heinrichsallee, Wilhelmstraße, Adalbertsteinweg), sowie die in diesem Bereich innenliegenden Straßen Adalbertstift und Stiftstraße, Burtscheider Straße ab Zollamtstraße bis Kreuzung (Kasinostraße/Krugenofen/Hauptstraße), Halifaxstraße zwischen An den Finkenweiden und Vaalser Straße
- Stadtbezirk Aachen-Brand: Marktplatz mit Platz- und Fußgängerbereich einschließlich der Sackgasse bis Marktplatz Hausnummern 5-15, Paul-Küpper-Platz einschließlich nebenliegender Grünanlage, Ehrenmal und Treppenanlage, Eschenallee, Parkanlage an der Eschenallee (ehem. Friedhof), Brander Wall (Naherholungsgebiet) eingegrenzt zwischen Fußweg Herderstraße/Rombachstraße, Siedlungsgebiet Brander Feld, Münsterstraße und BAB 4
- Stadtbezirk Aachen-Eilendorf: Öffentliche Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche /- park „Auf dem Knopp“ auf dem Wolfsberg. Die Fläche grenzt an den Wirtschaftsweg zwischen Prunkweg und Herrenbergstraße (Flurstück 335, Flur 21, Gemarkung 054174)
- Stadtbezirk Aachen-Haaren/Verlautenheide: Haarener Markt eingegrenzt zwischen Alt-Haarener-Straße ab Hausnummern 66/99 bis Haarener Gracht ab Hausnummern 1-3/5 (Versammlungsplatz Ortsmitte)
- Stadtbezirke Aachen-Richterich/Laurensberg: Brücke BAB 4, Weg zwischen Bücke BAB 4 und Landgraben, Landgraben ab Hausnummer 60 bis Berensberger Straße, Berensberger Straße zwischen Richtericher Straße und Ferberweg, Dreiländerweg zwischen Burgstraße und Gemmenicher Weg