StädteRegion Aachen. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen haben sich am Freitagnachmittag erneut getroffen, um die aktuelle Lage  nach den Beschlüssen der NRW-Landesregierung vom Tage zu besprechen. Die dort bis zum 19. April getroffenen Entscheidungen sind in der Umsetzung auf die kommunale Ebene weitreichend und herausfordernd.

Schulen und Kitas: Gemäß der öffentlichen Erklärung des NRW-Ministerpräsidenten Armin Laschet und der damit verbundenen Erlasse wird auch in Stadt und StädteRegion Aachen ab Montag, 16. März, der Unterrichtsbetrieb ruhen. Auch für die Kitas gilt, dass der reguläre Betrieb ab Montag eingestellt wird. In beiden Bereichen werden Ausnahmeregelungen gelten, die derzeit von den Experten in den Krisenstäben auf die kommunale Situation heruntergebrochen werden. Zu Beschlüssen, die die Lage vor Ort regeln, wird es im Laufe des Samstags kommen.

Festgehalten wurde in den Krisenstäben, dass die bislang bis zum 15. März  geschlossenen Schulen sowie die Kita Biberburg in Alsdorf-Hoengen den Notbetrieb ab dem 16. März sicherstellen können. Im Einzelnen handelt es sich um: Maria-Sibylla-Merian-Gesamtschule (Herzogenrath); Paul-Julius-Reuter-Berufskolleg (Aachen); Regenbogenschule (Stolberg); Grundschule Grengracht (Baesweiler); Heilig-Geist-Gymnasium (Würselen); Gymnasium Baesweiler; Berufskolleg Herzogenrath; Berufskolleg Simmerath/Stolberg (nur Standort Stolberg); Pharmazeutisch-Technische Lehranstalt Baesweiler (betrifft nicht die Martinusschule, die im gleichen Gebäude untergebracht ist); Weiterbildungskolleg der StädteRegion Aachen (Standorte Aachen und Würselen); Grundschule in Linden (Würselen) und die heute geschlossene Gustav-Heinemann-Gesamtschule in Alsdorf.

Nach Erlass des NRW-Schulministeriums darf die „Einstellung nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.“

Auch im Kita-Bereich sollen Eltern, die in so genannten kritischen Infrastruktur-Einheiten arbeiten, nach einem von der Landesregierung vorgegebenen Regelwerk ein Betreuungsangebot für ihre Kinder erhalten.

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind laut Definition Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.

Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion werden am Samstagmorgen weitertagen und das weitere Verfahren abstimmen.

Veranstaltungen: Stadt und StädteRegion folgen dem Appell der Landesregierung, dass ab dem morgigen Samstag, 14. März, alle „nicht unbedingt notwendigen Veranstaltungen“ in den kommenden Wochen nicht stattfinden werden. Diese Regelung gilt nun einheitlich bis zum 19. April und umschließt auch die Angebote nicht-kommunaler Veranstalter.  

Öffentliche Einrichtungen: Alle Museen, Bibliotheken, das Stadtarchiv sowie alle kommunalen Schwimmbäder und Sportstätten und -hallen von StädteRegion und Stadt Aachen werden ab dem morgigen Samstag, 14. März, geschlossen. Auch hier gilt die Regelung bis zum 19. April.

Die Volkshochschule Aachen (VHS) wird alle Veranstaltungen sowie die Lehrgänge des Zweiten Bildungswegs (College) analog für die Zeit der Schulschließungen absagen. Über die Kurse, die über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanziert werden, wird noch befunden.

Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen unterhält seit Beginn der Krisenstabsaktivitäten für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline über 0241/510051 (ab sofort an Werktagen von 8 bis 18 Uhr und am Wochenende von 8 bis 15 Uhr) eingerichtet. Die angepassten Dienstzeiten resultieren aus dem zurzeit abnehmenden Anrufer-Aufkommen.
 
Das NRW-Gesundheitsministerium hat darüber hinaus eine Hotline zum Corona-Virus unter der Nummer 0211/91191001 geschaltet.
 
Medizinischer Bereitschaftsdienst: Die hausärztlichen Bereitschaftsdienste sind auch am Wochenende über die Hotline 116117 zu erreichen.
 
Ausdrückliche Bitte an die Bürgerinnen und Bürger: Bitte blockieren Sie nicht unnötig die Notrufnummern 110 und 112!