Alsdorf: Im Beamtendeutsch heißt es Aggressionsdelikt im Straßenverkehr, im Volksmund eher "Krieg auf der Straße". Ein Beispiel dafür ist der Sachverhalt von Donnerstagnachmittag auf der L 240 in Höhe der Autobahnabfahrt Alsdorf-Hoengen.

 

Fahrer A), so nennen wir ihn mal, ist als Paketauslieferer mit seinem Lieferwagen unterwegs. Fahrer B) mit seinem Pkw. Fahrer B) schildert, dass A) links neben ihm den Geradeausstreifen benutzt habe und sich dann, als er merkte, er muss rechts rüber um geradeaus zu fahren, vor ihn gequetscht habe. Um einen Unfall zu vermeiden, habe er "stark in die Bremsen gehen und links rüber fahren müssen." Im Zeichen der Geringschätzung habe er, Fahrer B) dem A) daraufhin den Mittelfinger gezeigt. Dieses Verhalten blieb nicht folgenlos. Die nächste Ampel zeigte Rot. Beide mussten anhalten. Durch das Ausweichmanöver standen sie nun nebeneinander. Die Möglichkeit, die Auseinandersetzung fortzuführen, nahm Fahrer B) für sich in Anspruch. Er stieg aus und beschimpfte A) heftig. Laut A) habe B) sogar bespuckt, was B aber später gegenüber der Polizei vehement dementierte. Jedenfalls kochte die Situation derartig hoch, so hoch, dass A) den Entschluss fasste, seinen Paketauslieferungswagen als Waffe einzusetzen. Er setzte nach Angaben einiger Zeugen und des Fahrers B) seinen Lieferwagen zurück, rammte ins Heck des B) und schob diesen bei roter Ampel etwa 10 Meter weit bis fast in den Kreuzungsbereich hinein. Aus wohl rein physikalischen Gründen, die Bremskraft war dominanter als die Schubkraft, kamen beide Fahrzeuge zu Stehen. Die Zeugen dieses wohl einmaligen Schauspiels von "Krieg auf der Straße" riefen dann die Polizei. Weder A) noch B) trugen Verletzungen davon. Zeugen schilderten, dass Fahrer A) ihnen schon vorher durch seine äußerst aggressive Fahrweise aufgefallen war. Noch an Ort und Stelle drohte der äußerst gereizte A) dem B). Anlass für die Polizei eine Gefährderansprache durchzuführen. A) wurde untersagt, sich dem B) oder seiner Familie zu nähern oder zu kontaktieren. Darüber hinaus schrieben die Beamten einen Bericht an das Straßenverkehrsamt mit dem Hinweis, doch vielleicht einmal zu überprüfen, ob Herr A) überhaupt geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu fahren...berechtigte Zweifel mussten zwangsläufig aufkommen... Das Ermittlungsverfahren läuft.