Erste Hilfe Kind - Verbennungsnotfall: Viel zu oft kommen  vor allem Eltern von Kleinkindern in die Situation, mit einem Verbrennungsnotfall konfrontiert zu werden.

20% der Kinder zwischen eins und vier Jahren erleiden eine Verbrennung. In den meisten Fällen jedoch nicht Verursacht durch Feuer sondern durch heiße Flüssigkeiten. Ca. 70% aller Verbrennungsnotfälle mit Kleinkindbeteiligung passieren innerhalb des Haushalts und werden durch kochendes Wasser oder heißes Fett verursacht das oftmals durch Kinder selber verschuldet wird aber auch durch Sorglosigkeit der Aufsichtsperson wie z.B. zu heißes Badewasser oder absichtliche Taten vorkommt.  Im besten Fall hat sich das Kind den Arm verbrannt oder verbrüht, oftmals sind jedoch schwerere Folgen wie das komplette übergießen mit kochendem Wasser oderheißem  Fett maßgebend.


Stufen der Verbrennung oder Verbrühung

Grad 1: gerötete/rote Haut mit leichter Schwellung, Schmerzzustände(nur die obere Hautschicht ist betroffen)

Grad 2: gerötete/rote Haut mit Blasenbildung und ggf. schwarzen stellen sowie starken Schmerzzuständen (erste und zweite Hautschicht sind betroffen)

Grad 3: schwarz-weiß abgestorbene Haut (Nekrose) ohne Schmerzbildung da Nervenenden zerstört (alle Hautschichten betroffen)

Grad 4: Verkohlung der Haut ohne Schmerzbildung da alle Hautschichten und darunter liegende Knochen zerstört bzw. beschädigt wurden.

zweit- bis drittgradige Verbrennungen kann bei Kindern ab einer betroffenen Körperoberfläche von  5% zu einer lebensbedrohlichen Situation führen.

Bestimmung der verbrannten Fläche

bei Säuglingen:                bei Kindern:
Kopf/Hals = 20%              Kopf/Hals = 16%
Rumpf = 30%                   Rumpf = 32%
Arme = 2x9%                   Arme = 2x9%
Beine = 2x15%                Beine = 2x16%
Genitalien = 2%               Genitalien = 2%

Anhand der oben stehenden Berechnung wird deutlich, wie schnell bei Kindern die lebensbedrohliche Grenze von  5% verbrannter Körperoberfläche erreicht ist.

Was mache ich, wenn mein Kind leichte Verbrennungen oder Verbrühungen erlitten hat?

Wurde nur ein kleiner Teil verbrannt oder verbrüht, beispielsweise die Hand oder ein Teil davon, so kann als Sofortmaßnahme mit handwarmen Wasser die betroffene Stelle gekühlt werden. Es ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen oder ggf. ein Notruf abzusetzen. Verwenden sie keine Salben oder Verbände.
Was mache ich, wenn mein Kind schwere Verbrennungen oder Verbrühungen erlitten hat?
- bewahren Sie Ruhe.
- setzten Sie sofort den Notruf ab, erläutern Sie dem Disponenten wo und womit sich das Kind Verbrannt oder Verbrüht hat damit situationsgerechte Hilfe entsandt werden kann.
- beruhigen Sie ihr Kind.
- schicken Sie eine Person die evtl. mit in der Wohnung ist auf die Straße um die Rettungskräfte einzuweisen.

ACHTUNG: Das Kind darf nicht mit Wasser "gekühlt" werden. Da die Haut nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert, kommt es rasch zur Unterkühlung was eine weitere Schädigung des Kindes zur Folge hat.

© Andre Miebach
Hinweis: Diese Seiten ersetzen keinen Erste-Hilfe Kurs oder einen Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Wir raten Ihnen, falls Sie noch keinen der beiden Kurse besucht haben, dieses unbedingt nachzuholen. Sollten Sie bereits einen der Kurse besucht haben raten wir Ihnen nach zwei Jahren einen Auffrischungskurs zu besuchen. Informationen zu Kursen, deren Inhalt und wann Kurse angeboten werden erhalten Sie bei den Hilfsorganisationen DRK, MHD, ASB, JUH, DLRG uvm.  in Ihrer Nähe.