Köln: Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen. Damit die Urlaubsreise mit dem Pkw ins europäische Ausland nicht mit einer bösen Überraschung endet, empfiehlt es sich, sich über die aktuellen Verkehrsregeln des jeweiligen Landes vor Reiseantritt zu informieren.

Denn seit 2010 dürfen fast alle EU-Staaten Verkehrsverstöße von Ausländern vollstrecken. Bei Geschwindigkeitsverstößen werden sogar deutlich höhere Bußgelder fällig als in Deutschland.

Bis 2009 konnten zum Beispiel Falschparker darauf setzen, dass Bescheide in NRW nicht vollstreckt wurden. Seit einigen Jahren hat sich dies geändert. Vor allem die Zustellungsersuche aus Italien haben sich in den letzten fünf Jahren verdreifacht. Während 2007 noch 849 Fälle im gesamten Jahr an die Bezirksregierung übermittelt wurden, sind es derzeit rund 700 Fälle im Monat. Hintergrund ist eine EU-Aufforderung an Italien, Verkehrsdelikte stärker zu überwachen. Die Bezirksregierung Köln übernimmt in ganz NRW die Rolle des Postboten und stellt nach „Europäischem Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland“ die Bußgeldbescheide zu.

Am besten also auch im Ausland an die dort herrschenden Verkehrsregeln halten – sonst wird ein unliebsames Souvenir per Post nachträglich zugestellt.