Alsdorf: Heumiete wird Raub der Flammen In den frühen Morgenstunden des 22.07.2015 wurde die Feuerwehr Alsdorf gegen 00.55 Uhr zu einem unklaren Feuerschein nach Alsdorf-Kellersberg gerufen. Auf einem unmittelbar an die William-Prym-Straße angrenzenden Feld war eine dortige Heumiete in Brand geraten.

Bei Eintreffen der ersten Einsatzkräfte brannte die gesamte Heumiete auf einer Fläche von ca. 15m x 25m in voller Ausdehnung. Da der Brand nicht von einer Seite der Heumiete ausging, sondern bereits zu Einsatzbeginn die gesamte Miete von allen Seiten gleichermaßen brannte, erschienen Löschmaßnahmen der Wehrleute - um zu retten, was noch zu retten war - aussichtslos. Der Brand war bereits stark fortgeschritten und das Feuer hatte sich in das Innere der Miete „gefressen“.

Die Löschmaßnahmen beschränkten sich so auf den Außenbereich der Heumiete um ein Übergreifen der Flammen auf das umliegende Unterholz, sowie unmittelbar angrenzende Bäume und Umgebung zu verhindern.

In Absprache mit dem sichtlich betroffenen Landwirt wurde die Strohmiete kontrolliert abbrennen gelassen.

Insgesamt wurden so 500 Ballen „Futterheu“ à 300kg ein Raub der Flammen. Der Wert eines Ballen wird auf ca. 50 € beziffert.

Während gegen 02.30 Uhr der Großteil der über 25 haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte ihren Einsatz beendete, verblieb eine Brandsicherheitswache noch bis 09.00 Uhr an der Einsatzstelle. Der Brandsicherheitswache gelang es auch in der Nacht eine Brandausbreitung auf das umliegende Gehölz zu verhindern, dennoch musste ein unmittelbar von Hitze- und Flammeneinwirkung betroffener Baum gefällt werden.

Da eine Selbstentzündung überaus unwahrscheinlich erscheint, ist auch im vorliegenden Fall eine Brandeinwirkung durch Dritte nicht auszuschließen, sondern vielmehr wahrscheinlich. Es ist von Brandstiftung auszugehen.

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Seit Beginn des Monates ist im Einsatzgebiet der Feuerwehr Alsdorf ein auffallender Anstieg an nächtlichen Klein- bzw. Mittelbränden zu verzeichnen. So kam es gehäuft zu Containerbränden, einem Gartenzaunbrand, mehreren Flächen- und Sperrgutbränden.

Insbesondere hinsichtlich der Lagerung und Bereitstellung von Sperrgut rät die Feuerwehr Alsdorf, dieses - sofern möglich - nicht unmittelbar unter Vordächern, Tordurchfahrten oder sonstigen überdachten Stellflächen bereitzustellen. Sofern möglich, sollte dieses in einer gewissen Entfernung von Gebäuden postiert und erst am Morgen der Abholung herausgestellt werden.

Auch die Feuerwehr Alsdorf bittet um Ihre Mithilfe.

Bitte melden Sie jegliche verdächtige Beobachtungen, Handlungen oder Personen der zuständigen Polizeiinspektion 2 - Polizeiwache Nord, Alsdorf, Telefon: 02404 9577-12211.

Sollten Sie eine Brandentwicklung bemerken, alarmieren Sie unverzüglich die Feuerwehr.

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Hintergrundinformation:

Bei Brandstiftungen jeglicher Art handelt es sich nicht um „Bagatelldelikte“ oder „böse Scherze“.

Gem. § 306 Abs. 1 StGB wird bereits die „einfache“, vorsätzliche Brandstiftung grds. mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

Auch die bereits „nur“ einfache fahrlässige Brandstiftung, bspw. durch eine weggeworfene, glimmende Zigarette, wird gem. § 306d Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Werden zudem noch Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung gebracht, verletzt oder gar getötet, liegt der Strafrahmen denklogisch sehr viel höher.

Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche und die Kosten des Feuerwehreinsatzes sind ungeachtet der strafrechtlichen Verfolgung zu leisten bzw. zu ersetzen.