Köln: In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln gegen insgesamt acht Beschuldigte wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Subventionsbetruges und Geldwäsche im Zusammenhang mit "Corona-Hilfen" und "Starkregen-Soforthilfe" hat die Polizei Köln gemeinsam mit der Steuerfahndung Köln am Dienstagvormittag (11. Juni) zahlreiche Durchsuchungsbeschlüsse, Vermögensarreste sowie zwei Untersuchungshaftbefehle vollstreckt.

Insgesamt durchsuchten die Beamten 21 Objekte im Rheinisch-Bergischen Kreis, in Köln, Leverkusen, Bad Honnef, Mühlheim an der Ruhr, Duisburg, Hessen, Bayern und Sachsen sowie in Polen. Den zwei Hauptbeschuldigten (23, 57) wird vorgeworfen, zwischen März 2021 und April 2022 außerordentliche Wirtschaftshilfen zur Abfederung pandemiebedingter Umsatzeinbußen im Gesamtumfang von über 1,1 Mio. Euro zu Unrecht beantragt und davon 320.000 Euro tatsächlich erlangt zu haben. Die ausgezahlten Gelder sollen sie über fingierte Geschäftsbeziehungen auf polnische Konten weitergeleitet haben. Nach der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 sollen sie zudem Anträge auf "Starkregen-Soforthilfe" in Höhe von insgesamt rund 1,2 Mio. Euro gestellt haben, ohne dass ein entsprechender Schaden vorgelegen haben soll. Zur Auszahlung kamen rund 972.000 Euro.

Bei den Durchsuchungen beschlagnahmten die Ermittler diverse hochwertige Grafikkarten mit einem niedrigen 5-stelligen Vermögenswert, Goldbarren und Münzsammlungen, voraussichtlich 75.000 Euro gesichertes Kontoguthaben, einen bereits vorher gesicherten Ferrari und diverse Luxushandtaschen. Die länderübergreifenden Maßnahmen wurden unterstützt durch Eurojust in Den Haag.