Kreis Heinsberg: Aktuell hat der Krisenstab des Kreises Heinsberg eine Mitteilung über mittlerweile 60 bestätigte mit dem Coronavirus Covid19 infizierte Personen. Positiv ist, dass bis auf die stationär aufgenommenen Eheleute alle anderen Erkrankten nicht im Krankenhaus behandelt werden müssen. Zu den Erkrankungen gehören zum jetzigen Stand vier der 114 Kinder des Kindergartens in Breberen, wo eine infizierte Erzieherin tätig war. Den erkrankten Kindern geht es nach jetzigem Stand gut, da sie allenfalls Erkältungssymptome aufweisen.

Aufgrund der aktuellen Situation befanden oder befinden sich eine Vielzahl von Menschen in häuslicher Quarantäne bzw. unterliegen einem beruflichen Tätigkeitsverbot. Für diese und deren Arbeitgeber stellen sich in diesem Zusammenhang Fragen zu einer finanziellen Entschädigung. Nach den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes besteht im Fall eines Verdienstausfalls die Möglichkeit, hierfür eine Entschädigung zu erhalten. Dies gilt gleichermaßen für Selbstständige. Weitergehende Informationen einschließlich dazugehöriger Antragsformulare können Betroffene über die Homepage des Landschaftsverbandes Rheinland abrufen. (https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetigkeitsverbot/taetigkeitsverbot.jsp).

Der Kreis Heinsberg empfiehlt dringend, die hygienischen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Gemeint sind regelmäßiges Händewaschen, Hygiene allgemein sowie Vermeidung des Kontaktes zu kranken Personen. Zudem wird weiterhin geraten, derzeit keine Veranstaltungen oder Einrichtungen zu besuchen, in denen ein größeres Publikum zusammenkommt. Der Kreis Heinsberg hat kein Veranstaltungsverbot ausgesprochen. Jeder Veranstalter entscheidet in eigenem Ermessen, ob Veranstaltungen durchgeführt oder abgesagt werden.