Kreis Düren / Vettweiß: Um die Ein- oder Verschleppung der Vogelgrippe zu vermeiden, hat der Kreis Düren am Montag, 21. November, eine Stallpflicht für die Gemeinde Vettweiß angeordnet.
Geflügel muss in geschlossene Ställe

Demnach sind alle Halter von Geflügel im Gebiet der Gemeinde Vettweiß dazu verpflichtet, Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse ausschließlich in geschlossenen Ställen oder vergleichbaren Vorrichtungen zu halten haben, die gegen Einträge von außen und dem Eindringen von Wildvögeln gesichert sind. Zudem sind vorgeschriebene Hygienemaßnahmen zum Schutz der jeweiligen Tierbestände strikt einzuhalten.
Risikobewertung der Geflügelpest-Verordnung

Die Anordnung der Aufstallung fußt auf einer Risikobewertung nach der Geflügelpest-Verordnung. Das von der Stallpflicht betroffene Gebiet der Gemeinde Vettweiß weist eine überdurchschnittliche Geflügeldichte auf, so dass im Falle einer Infektion sehr große Bestände betroffen wären.

Grundsätzlich gelten derzeit für alle privaten und gewerblichen Geflügelhaltungen im Kreis Düren bestimmte präventive Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehört beispielsweise, dass die Eingänge zu den Geflügelhaltungen mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen sind und dass beim Betreten Schutzkleidung anzulegen ist. Alle Geflügelhalter haben die allgemeinen Vorgaben zur Fütterung und Tränkung sowie zur Früherkennung bei gehäuften Verlusten gemäß § 3 und § 4 der Geflügelpest-Verordnung einzuhalten.
Über Einzelheiten werden alle Geflügelhalter vom Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz zeitnah in einem persönlichen Schreiben informiert. Darüber hinaus sind Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt, untersagt.
Geflügelhalter müssen ihren Bestand grundsätzlich melden

Die Aviäre Influenza (Vogelgrippe) ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung, die bevorzugt Hühnervögel und Puten, aber auch Wassergeflügel wie Enten und Gänse befällt. Das Virus wird durch direkten Tierkontakt, aber auch durch die Luft übertragen, so dass sich eine Infektion leicht ausbreiten kann. Am 18. November war das Virus bei einem Wildvogel im Kreis Wesel festgestellt worden.

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Düren weist in diesem Zusammenhang vorsorglich nochmals darauf hin, dass ausnahmslos jeder Geflügelhalter verpflichtet ist, seinen Bestand dem Amt zu melden (Telefon: 02421/22-1915, E-Mail: amt39@kreis-dueren.de.