Jülich: Die Stadt Jülich möchte darauf hinweisen, dass ab sofort Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der „ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" durchgeführt werden. Diese werden notwendig, da die Anzahl der Verstöße zugenommen hat und das Stadtbild hierunter leidet.

Die Kontrollen werden sowohl in der Innenstadt als auch in den Stadtteilen durchgeführt. Kontrolliert werden u.a. das Wegwerfen oder Liegenlassen vom Müll, das Wildpinkeln, das Nicht-Anleinen von Hunden, das Liegenlassen von Hundekot oder das Parken auf Grünflächen. Die Überwachungskraft kann sich durch Dienstausweis ausweisen und ist befugt, Personalien festzustellen und Verwarnungsgelder zu kassieren.

Es ist beabsichtigt, in den ersten Wochen Verstöße zunächst ohne Verwarnungsgelder zu ahnden und mündliche Verwarnungen zu erteilen. Nach einer Übergangsfrist ist jedoch mit der Erteilung von Verwarnungsgeldern zu rechnen.

Die Bemessung der Verwarnungsgelder für Verstöße auf öffentlicher Fläche kann der Auflistung entnommen werden: Art der Ordnungswidrigkeit (Rechtsgrundlage): Betrag Wildpinkeln (§ 3 Nr. 3 S. 2 ordnungsbeh. VO): 25 € Zigarettenkippe wegwerfen (§ 4 (1) ordnungsbeh. VO): 25 € Kaugummi ausspucken (§ 4 (1) ordnungsbeh. VO): 25 € Aschenbescher ausleeren (§ 4 (1) ordnungsbeh. VO): 25 € Ausspucken (§ 4 (1) ordnungsbeh. VO): 25 € Verpackungsmüll (Pappbecher/-teller, Zigarettenschachtel, Tüte, Dosen, Glasflaschen, Plastikflaschen, Verpackungsmaterial, Kaugummipapier) sowie Zeitung liegen lassen (§ 4 (1) ordnungsbeh. VO): 25 € Lebensmittelreste (Pommes, Pizza,...) liegen lassen (§ 4 (1) ordnungsbeh. VO): 25 € Taschentuch wegwerfen (§ 4 (1) ordnungsbeh. VO): 25 € Parken auf Grünflächen (§ 8 (3) ordnungsbeh. VO): 25 € Hundekot liegen lassen (§ 10 (3) ordnungsbeh. VO): 25 € Nicht-Anleinen von Hunden (§ 11 (1) ordnungsbeh. VO) :25 €