Kreis Düren: Anlässlich des vom 12. bis 15. September 2016 anstehenden Kurban Bayram Festes weist das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz erneut darauf hin, dass zum diesjährigen Opferfest im Kreis Düren keine zugelassenen und damit legalen Schlachtstätten für Schafe existieren.
EU-Vorgaben müssen eingehalten werden
Die hygienischen Auflagen aufgrund von EU-Vorgaben wären für die Schäfer, die in der Vergangenheit ihre Schlachträume zu diesem Zweck genutzt haben, nur mit sehr hohem finanziellen Aufwand umsetzbar gewesen. Muslime, die an diesen Tagen ein Schaf anlässlich des hohen Feiertages schlachten möchten, sollten sich daher frühzeitig in anderen Kreisen nach zugelassenen Schlachtstätten für Schafe erkundigen.
Auflagen für den Transport von Tieren
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz weist in diesem Zusammenhang weiterhin darauf hin, dass der Lebendtransport von Schafen - etwa zu einer Schlachtstätte - ebenfalls an sehr hohe Auflagen gebunden und in Privatfahrzeugen nicht gestattet ist. Wer gegen die Transport- oder Schlachtvorschriften verstößt, muss mit empfindlichen Strafen von bis zu 25.000 Euro Bußgeld rechnen. Das Amt für Veterinärwesen wird in Zusammenarbeit mit der Kreispolizeibehörde verstärkt Fahrzeug- und Betriebskontrollen durchführen.