Düren:  Zum dritten Mal fällt der Hammer für die Fundsachenversteigerung der Stadtverwaltung Düren jetzt im Internet. Unter „www.dueren.de“, „www.e-fund.eu“ und „www.sonderauktionen.net“ können ab dem 12. Dezember Fahrräder, Handys, Taschen, Rucksäcke, Fotoapparate, Kindersportwagen, Schmuck und sonstige Kleinteile aus dem Lager für Fundgegenstände des städtischen Ordnungsamtes ersteigert werden. Die Versteigerung startet an diesem Tag um 19 Uhr und endet am 22.12.2013, gleiche Uhrzeit. Die Teilnahme an der Auktion ist in diesen zehn Tagen „rund um die Uhr“ möglich.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass die Auktion dem Prinzip einer Rückwärtsauktion oder auch „Countdown“-Auktion folgt. Sie funktioniert nach dem Motto „Wer bietet weniger“. Dabei gibt der Anbieter für jeden Artikel einen Startpreis, einen Mindestverkaufspreis und die Laufzeit an.

Die Auktion startet zu einem festgelegten Zeitpunkt. Während der Laufzeit sinkt der Kaufpreis des Artikels in bestimmten Zeitintervallen vom Start- bis zum Endpreis. Dabei wird der jeweils aktuelle Kaufpreis des Artikels dem Bieter angezeigt. Interessenten können also den jeweiligen Artikel zum aktuell angezeigten Kaufpreis erwerben, die Auktion ist dann beendet.

Bieter können jedoch auch ein Gebot abgeben und einen Wunschpreis setzen, müssen dabei jedoch beachten, dass bestehende Gebote durch andere Bieter überboten werden können. Ein neues Gebot muss mindestens 10 Cent über dem aktuellen Höchstgebot liegen. Erreicht der fallende Kaufpreis das Höchstgebot, erfolgt automatisch der Zuschlag an den Höchstbietenden.

Eine Auktion ist beendet, wenn ein Bieter oder eine Bieterin zum aktuellen Preis zuschlägt, der aktuelle Preis das höchste Gebot erreicht hat oder der Mindestverkaufspreis nicht erreicht wird. Ein abgegebenes Gebot ist verbindlich, der Bieter ist also solange an sein Gebot gebunden, bis es durch ein wirksames, höheres Gebot erlischt. Es kann auch nicht widerrufen oder gelöscht werden.

Das Ordnungsamt weist in Zusammenhang auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), einsehbar auf den entsprechenden Internetseiten, hin.

Bereits jetzt können die Fundsachen in einer Vorschau unter den Internetadressen besichtigt und detaillierte Informationen zu den einzelnen Gegenständen abgerufen werden. Angeboten werden Fundsachen, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten abgelaufen ist. Die Eigentümer der oben genannten Fundgegenstände wurden durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Düren aufgefordert, ihre Rechte bis spätestens 11.12.2013 beim Fundbüro der Stadt Düren anzumelden. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist können Rechte nicht mehr geltend gemacht werden.

Wie bei herkömmlichen Vor-Ort-Versteigerungen von Fundsachen ist zu beachten, dass die Gegenstände weder auf Funktionalität noch Beschädigungen geprüft werden. Es werden weder Garantie noch Gewährleistung gegeben. Auch ein Umtausch ist ausgeschlossen.

Die ersteigerten Gegenstände müssen nach Zuschlag gegen Bar- bzw. EC-Zahlung bis 20.12.2013 und dann wieder ab dem 02.01.2014 im Fundbüro abgeholt werden. Kleinere Artikel können gegen eine Gebühr in Höhe von 6,90 € versandt werden.