Kreis Düren: Die Erfahrungen vergangener Jahre zeigen leider, dass sich schon Tage vor dem Jahreswechsel immer wieder Beschwerden aus der Bevölkerung häufen, weil unerlaubt Feuerwerkskörper verkauft und auch abgebrannt werden. Die Anzahl daran beteiligter Kinder und Jugendliche, die rechtswidrig in den Besitz von Feuerwerks- und Knallkörpern gelangen, ist hierbei besonders erschreckend.
Deshalb folgende Hinweise, zu Regelungen zum Erwerb und Gebrauch von Feuerwerkskörpern:
- Die Erlaubnis zum Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Silvesterfeuerwerkskörper) gilt nur in der Zeit vom 29.12.bis zum 31.12.2015.
- Das Abbrennen dieser Silvesterfeuerwerkskörper ist gem. § 23 Abs. 2 der Sprengverordnung für Personen, wenn sie nicht über besondere Erlaubnisse verfügen, nur am 31.12. und am 01.01. erlaubt. Weitergehende Einschränkungen dieser Zeiten durch kommunal zuständige (Ordnungs-) Behörden sind dabei gem. § 24 Abs. 2 der Sprengverordnung ebenfalls zu beachten.
- Silvesterfeuerwerk der Klasse II darf nach Bestimmung der Sprengverordnung nur von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Verstöße gegen die Bestimmungen der Sprengverordnung können Ordnungswidrigkeiten darstellen und ein Bußgeld nach sich ziehen.
Für das erlaubte Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht gelten weiter folgende ergänzende Sicherheitshinweise:
- Nur von der BAM (Bundesanstalt für Materialprüfung) geprüfte und zugelassene pyrotechnische Gegenstände kaufen und zünden. Hierdurch können Verletzungen und andere Gefahren durch so genannte "Billigprodukte" vermieden werden !
- Vor dem Abbrennen die Gebrauchsanweisungen aufmerksam lesen und die Gefahrenhinweise beachten !
- Um das Gefährdungspotenzial einzugrenzen sollte auf das Abbrennen unter Alkoholeinfluss gänzlich verzichtet werden ! - Keine Feuerwerkskörper in Kinderhand !
- Feuerwerkskörper nur im "Freien" zünden und nicht in der Nähe von leicht brennbaren Gegenständen ! Dabei auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu Menschen, Tieren, Gebäuden, Bäumen oder Fahrzeugen achten !
- Gezündete Feuerwerkskörper nicht in die Nähe von Mensch und Tier werfen !
- Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist zu unterlassen.
- Raketen nur aus einer standsicheren Flasche oder einem Rohr senkrecht in die Höhe starten !
- Beim Verlassen der Wohnung sämtliche Fenster (auch Dachfenster) und Ten schließen, damit verirrte Feuerwerkskörper nicht in die Räume fliegen können !
- Für den Notfall geeignete Löschmittel bereithalten (z.B. Feuerlöscher oder Eimer mit Wasser) !
Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Feuer gekommen sein, das mit eigenen Mitteln nicht zu löschen ist, umgehend die Feuerwehr über Notruf 112 alarmieren.