Aldenhoven: Bereits am Montagmittag, gegen 12:30 Uhr, rückte ein 45 Jahre alter Mann aus Aldenhoven in den Fokus der Polizei. Zunächst wurde ihm "lediglich" vorgeworfen, mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug zu fahren. Was sich dann jedoch heraus stellte, damit hatte niemand gerechnet.
Ermittlungen ergaben, dass der von dem Beschuldigten genutzte Wagen bereits Ende Januar vom Voreigentümer abgemeldet worden war. Die aktuell an dem Auto montierten Kennzeichen waren entsiegelt und der 45-Jährige selbst hatte den Pkw nicht neu zugelassen. Dies hätte ihn auch nicht sehr viel weitergebracht, denn seine Fahrerlaubnis entzog das Straßenverkehrsamt dem Delinquenten bereits vor etwa elf Jahren.
Beim Aufsuchen des Aldenhoveners an seiner Anschrift stellte die Polizei sodann fest, dass die Wohnung noch am gleichen Tag zwangsgeräumt worden war. Zeugen gaben allerdings an, er sei auf dem Weg zu einem Gerichtsvollzieher - vermutlich mit seinem Fahrzeug. Weiteres Befragen führten schließlich zu der Erkenntnis, dass der Gesuchte tatsächlich dort vorstellig geworden war - unter Nutzung eines weiteren Pkw: Die Kennzeichen, die an diesem Wagen angebracht waren, wurden Ende März als gestohlen gemeldet.
Somit sieht sich der Mann nun einer umfangreichen Anzeige gegenüber: neben Straftaten nach dem Pflichtversicherungs- und dem Kraftfahrzeugsteuergesetz werden ihm auch ein Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie ein Kennzeichenmissbrauch zugeschrieben. Zudem kann ein Diebstahl von Kennzeichen ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.