Hambacher Forst: Mitarbeiter von RWE beseitigten im Hambacher Forst heute Barrikaden auf Wegen und Straßen, Unrat sowie Gegenstände, die nicht in den Wald gehören. Unter den Gegenständen befanden sich auch Zelte und Planenkonstruktionen, die rechtlich nicht unter den besonders geschützten Wohnungsbegriff des Grundgesetzes fallen. Das Zelten im Wald ist nicht gestattet und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Polizei hat die Arbeiter vor möglichen Übergriffen geschützt.

Da es in der Vergangenheit, insbesondere bei vergleichbaren Einsätzen zu erheblichen Straftaten gekommen ist, wurde der Hambacher Forst mit heutigem Datum durch die Aachener Polizei erneut zum gefährlichen Ort erklärt.

Der Einsatz verlief zunächst überwiegend gewaltfrei; die Beamten stießen nicht auf offenen Widerstand. Sehrwohl versuchten einzelne Personen, die Maßnahmen zu verhindern bzw. zu erschweren, indem sie sich den Einsatzfahrzeugen oder -kräften in den Weg stellten. Eine Person besetzte ein auf einem Waldweg aufgestelltes Tripod. Erst nachdem die Person dieses nach mehrfacher Aufforderung verlassen hatte, konnten die Räummaßnahmen durch RWE weitergehen. Nach erfolgter Personalienfeststellung wurde die Person unter Erteilung eines Platzverweises vor Ort entlassen.

Am Anfang eines Weges hatten Unbekannte ein Polyesterseil gespannt, welches das Befahren des Weges verhindern sollte und an einem Baumhaus endete. Weil nicht auszuschließen war, dass sich Menschen in dem Baumhaus befanden und eine Kappung des Seiles zum Absturz dieser Konstruktion führen könnte, wurden entsprechende Sicherungen bei der Entfernung des Seiles eingerichtet. Im Anschluss wurde die Barrikade entfernt und der Weg konnte freigemacht werden.

Abseits eines Waldweges trafen die eingesetzten Kräfte auf vier Personen in einem Unterschlupf aus Paletten und Planen. Die Personalien der Personen wurden festgestellt und die Beamten erteilten Platzverweise.

Ebenfalls auf einem nahegelegenen Waldweg stellten die Kräfte einen verdächtigen Gegenstand fest, der mit Kabel und einer Zeitschaltuhr versehen war. Weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass es sich um eine Sprengvorrichtung handelte, musste der Bereich abgesperrt werden, der Gegenstand durch einen Entschärfer untersucht und schließlich kontrolliert zerstört werden. Dabei stellte sich heraus, dass es sich um eine Attrappe handelte.

Zwei Personen wurden wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung vorläufig festgenommen: Gegen 14.30 Uhr meldeten Mitarbeiter von RWE, dass sie im Wald von vermummten Unbekannten mit Steinen beworfen wurden. Verletzt wurde niemand. Später warfen mutmaßlich dieselben Personen erneut mit Steinen. Auch diesmal gab es keine Verletzten. Die Beamten konnten die vierköpfige Tätergruppe bis zum Wiesencamp verfolgen. Zwei von ihnen wurden dort vorläufig festgenommen. Den beiden anderen gelang die Flucht in das Wiesencamp. Die Festgenommenen wurden ins Polizeigewahrsam gebracht. Bei ihnen fanden die Beamten eine Zwille und Steine.

Eine Person sollte wegen Nichtbeachtens eines Platzverweises in Gewahrsam genommen werden. Beim Wegtragen leistete sie gegenüber den Beamten Widerstand durch Spucken und Treten. Da ihre Identität nicht feststand, wurde sie vorläufig festgenommen. Sie wird morgen dem Haftrichter vorgeführt.

Drei Personen wurden in Gewahrsam genommen: Ein Radfahrer und zwei weitere Personen konnten bei ihrer Überprüfung nicht identifiziert werden und wurden zur Feststellung der Personalien zum Polizeipräsidium Aachen gebracht. Sie wurden nach der Personalienfeststellung entlassen.