Hambacher Forst: Mit ergangenem Beschluss hat die 5. Kammer den Antrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz - Landesverband NRW (BUND NRW) auf Erlass einer sog. Zwischenregelung mit dem Ziel, dass der Kreis Düren vorläufig keine Baumfällung betreibt bzw. daran mitwirkt, abgelehnt.

Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt: Es bestehe kein Anlass für eine solche Zwischenregelung, da dem Antragsteller zuzumuten sei, die endgültige Entscheidung im Eilverfahren abzuwarten. Derzeit würden keine großflächigen Rodungen durchgeführt, sondern allenfalls einzelne Bäume (nach derzeitigem Kenntnisstand 4) gefällt. Zudem habe der Kreis Düren erklärt, dass im Zweifelsfall von einer Fällung abgesehen werde, bis eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde vorliege. Der Vortrag des Antragstellers, derzeit würden in den Gebieten "Gallien" und "Oaktown" Bäume gefällt, sei vorliegend nicht relevant, da diese - auch bei Wahrunterstellung - nicht vom Kreis Düren veranlasst würden.

Gegen den Beschluss kann der Antragsteller Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.


Aktenzeichen: 5 L 1374/18