Merzenich / Nörvenich:Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist nicht nur keine gute Idee, sondern auch verboten. Beides ist zwei Verkehrsteilnehmern in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag erneut bewusst geworden, nachdem sie im Zuge ihres berauschten Zustandes Verkehrsunfälle verursachten.

Ein 45 Jahre alter Mann aus Merzenich befuhr gegen 22:25 Uhr mit seinem Pkw die L 264 aus Richtung Arnoldsweiler in Richtung Girbelsrath. In Höhe der dortigen Kreuzung beabsichtigte er, nach rechts in den Steinweg abzubiegen. Hierbei verlor er die Kontrolle über seinen Wagen. Er prallte gegen die Bordsteinkante einer Verkehrsinsel und im weiteren Verlauf gegen drei Masten. Am Ende kippte das Auto auf die linke Fahrzeugseite, auf der es liegen blieb.

Der Fahrer sowie seine Beifahrerin aus dem gleichen Wohnort verletzten sich bei dem Crash schwer. Zwei RTW transportierten sie in umliegende Krankenhäuser, in denen sie stationär verblieben. Ihr vollkommen zerstörter Pkw musste von der Unfallstelle abgeschleppt werden.

Dort bot sich den Rettungskräften der Feuerwehr und der Polizei ein wüstes Bild. Zahlreiche Spuren wurden gesichert und die Beamten fertigten eine Verkehrsunfallanzeige. Hierin ist auch die Entnahme einer Blutprobe festgehalten: nachdem bei dem Unfallfahrer deutlicher Alkoholgeruch festgestellt wurde, räumte er den Genuss alkoholischer Getränke vor Fahrtantritt ein. Neben der Entnahme der Blutprobe stand somit auch die Abgabe des Führerscheins an. Es entstand ein Sachschaden von etwa 11000 Euro.

In Nörvenich prallte ein 20 Jahre alter Mann mit seinem Pkw um 04:15 Uhr gegen eine Hauswand in der Hardtstraße. Eigenen Angaben nach musste der Fahrer aus Nörvenich einem Tier ausweichen, woraufhin er die Kontrolle über seinen Wagen verlor.

Bei dem Fahranfänger, der ursprünglich von der K 52 aus in Richtung der L 263 fuhr, nahmen die Unfall aufnehmenden Polizisten allerdings einen deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft wahr. Ein freiwillig durchgeführter Alco-Test bestätigte dann schließlich mit einem Wert von 0,94 Promille. Daher wurde auch diesem Delinquenten eine Blutprobe entnommen. Sein Führerschein wurde sichergestellt.

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