Düren: Die Polizei führt aktuell, auf Antrag der Staatsanwaltschaft, einen immer wieder wegen Eigentumsdelikten aufgefallenen Drogenabhängigen dem Haftrichter vor.

Zuletzt wurden Polizeibeamte am gestrigen Montagvormittag auf den 31 Jahre alten Dürener aufmerksam. Der mit einem Fahrrad mobil im Stadtgebiet umher fahrende Beschuldigte hatte in der Dechant-Vaßen-Straße in einen unverschlossenen Lkw gegriffen und zwei Rucksäcke mit Inhalt gestohlen, die er durchwühlte. Mit einem der Rucksäcke suchte er eine im Stadtzentrum gelegene Wohnung auf, hatte sich aber zuvor offenbar an seinem Fahrrad selbst eine Beinverletzung zugezogen. Zusammen mit einem Angehörigen ließ er sich durch den hinzu gerufenen Rettungsdienst in die Ambulanz eines Krankenhauses fahren, wo die Polizei den Mann festnahm. Bei der anschließenden Durchsuchung der vom Beschuldigten benutzten Wohnräume, offiziell ist er ohne festen Wohnsitz, konnten entwendete Gegenstände sichergestellt werden.

Dem Mann werden weitere Diebstähle aus Kraftfahrzeugen zur Last gelegt. So soll er nach polizeilicher Überzeugung am 20. November in Birkesdorf eine Handtasche aus einem möglicherweise unverschlossenen Pkw an sich genommen haben. Mit einer dabei entwendeten Debitkarte hatte er versucht, sich an einem Geldautomaten vom Konto der Geschädigten zu bedienen. Dabei war er videografiert worden. Nur einen Tag später hatte der 31-Jährige in Düren versucht, ein Smartphone an einen Geschäftsinhaber zu verkaufen. Polizeibeamte stellten aber das Gerät sicher; eine spätere Auswertung ergab, dass es am 21. November aus einem in Düren abgestellten Lkw gestohlen worden war. Auch für eine Tat vom 24. November hat die Polizei die Beweislage gegen den Beschuldigten erhärten können. An diesem Tag hatte er in der Dechant-Bohnekamp-Straße ebenfalls Diebesgut aus einem an einem Warenhaus vorgefahrenen Lkw entwendet.

Die Polizei hält es für möglich, dass der Tatverdächtige für eine Vielzahl ähnlich gelagerter Straftaten in Frage kommt; die Ermittlungen dauern an.

Ob der Mann die Untersuchungshaft antreten muss, entscheidet das zuständige Gericht.