Düren: Der Countdown für die 4. Fundsachenversteigerung der Stadt Düren im Internet läuft, der virtuelle Hammer fällt am 29.11.2014, um 17:00 Uhr. Unter www.dueren.de, www.e-fund.eu und www.sonderauktionen.net können bis dahin noch Fahrräder, Handys, Taschen, Rucksäcke, Koffer, Fotoapparate, Kindersportwagen, Schmuck und sonstige Kleinteile ersteigert werden. Angeboten werden Fundsachen, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten abgelaufen ist.

Der Ablauf ist anders als bei den bekannten Auktionen im Internet. Gestartet wird zu einem festgelegten Zeitpunkt, der in der Vorschau zu jedem angebotenen Artikel dargestellt wird. Die Auktion folgt dann dem Prinzip einer Rückwärtsauktion, auch „Count-Down-Auktion“ genannt. Der Anbieter, in diesem Fall also das städtische Fundbüro, gibt für jeden angebotenen Artikel einen Startpreis, einen Mindestverkaufspreis und die Laufzeit der Auktion an. Über die Laufzeit der Auktion fällt der Kaufpreis des Artikels in regelmäßigen Abständen vom Startpreis bis zum Mindestverkaufspreis. Der jeweilige aktuelle Kaufpreis wird dem Bieter beim Artikel angezeigt.


Ein Bieter kann einen Artikel zum aktuell angezeigten Kaufpreis erwerben. Die Auktion wird dann beendet. Der Bieter kann ebenfalls ein Gebot abgeben, seinen Wunschpreis setzen. Bestehende Gebote können durch Gebote anderer Bieter überboten werden. Ein neues Gebot muss mindestens 10 Cent über dem aktuellen Höchstgebot liegen. Erreicht der fallende Kaufpreis das Höchstgebot, erfolgt automatisch der Zuschlag an den Höchstbietenden.


Eine Auktion ist beendet, wenn ein Bieter zum aktuellen Preis zuschlägt, der aktuelle Preis das höchste Gebot erreicht hat oder der Mindestverkaufspreis nicht erreicht wird. Ein abgegebenes Gebot eines Bieters ist ein Gebot auf Erteilung des Zuschlags. Er ist an sein Gebot gebunden, bis es durch ein wirksames, höheres Gebot erlischt. Ein abgegebenes Gebot kann nicht wiederrufen oder gelöscht werden.

Die Stadt weist darauf hin, dass - wie bei herkömmlichen Vor-Ort-Versteigerungen von Fundsachen - die Gegenstände weder auf Funktionalität noch Beschädigung geprüft werden. Es wird also weder eine Garantie noch Gewährleistung gegeben, Ein Umtausch ist ebenfalls nicht möglich.


Die ersteigerten Gegenstände müssen nach Zuschlag gegen Bar- bzw. EC-Zahlung bis spätestens 15.12.2014 im Fundbüro der Stadt Düren abgeholt werden. Kleinere Artikel unter den ersteigerten Fundsachen können gegen eine Gebühr in Höhe von 6,90 Euro versandt werden.