Düren: Der Rat der Stadt Düren hat 2013 beschlossen, das Radwegenetz im Stadtgebiet Düren zu verbessern und Radwegelücken zu schließen. Einer der wichtigsten Radwegeverbindungen vom Norden der Stadt Düren in die Innenstadt ist die Zollhausstraße, die aber gleichzeitig dort auch für den Autoverkehr die wichtigste Hauptverkehrsstraße ist. Versuchsweise wurden hier jetzt auf einer kurzen Strecke gelb-markierte Schutzstreifen für Radfahrer aufgebracht.

Die Zollhausstraße hat eine Vielzahl von Funktionen. Hier befinden sich Geschäfte, Arztpraxen, Gewerbebetriebe und Wohnbebauung, was sich in den Verkehrsarten in der Straße widerspiegelt: Buslinien, Parkflächen, dichter Fahrzeug- und Radverkehr sowie viele Fußgänger bestimmen hier auf relativ engem Raum den Verkehrsalltag.

Um die verschiedenen Verkehrsteilnehmer sicher zu führen, gilt es unter anderem, entsprechende Verkehrsräume zu schaffen. Darum geht die Stadt Düren jetzt neue Wege, Verkehrsräume sicher umzugestalten. Als erste Maßnahme ist in der Zollhausstraße ab der Zufahrt Edeka bis zur Berta-Timmermann-Straße der Straßenraum neu aufgeteilt worden. Durch weiße Markierung wurden die Parkplätze festgelegt, ohne dass Stellplätze verloren gehen. Neben den Parkplätzen wurde dann auf die Fahrbahn in gelber Folie ein Schutzstreifen für den Radverkehr aufgeklebt.

Dieser Schutzstreifen wird versuchsweise für 4-6 Wochen eingerichtet, um in dieser Zeit zu beobachten, ob die einzelnen Verkehrsteilnehmer, die mit Rad oder Auto oder zu Fuß unterwegs sind, sich sicher begegnen können. Uwe Schmitz, Radfahrbeauftragter der Stadt Düren, Tel. (02421) 25 26 71, wartet nun gespannt auf Rückmeldungen von Nutzern der Zollhausstraße, wie sich die Schutzstreifen in der Praxis bewähren.

Sollte der Versuch negativ ausfallen, wird die Gelbmarkierung wieder entfernt. Zeigt sich aber, dass der Schutzstreifen ein Sicherheitsgewinn für den Radverkehr ist, wird die gelbe Markierung gegen eine weiße Markierung ausgetauscht.

Schutzstreifen sind Schutzbereiche für den Radverkehr, die auf die Fahrbahn markiert werden. Diese sind Teil der Fahrbahn und sind keine eigenständigen Radwege. Schutzstreifen dürfen im Begegnungsfall überfahren werden. Auf Schutzstreifen darf nicht geparkt, aber gehalten werden.