Düren: Bella ist eine vorbildliche Mieterin. Sie ist freundlich zu allen Nachbarn, bleibt keine Miete schuldig, macht keinen Lärm. Sogar den Postboten hat Bella in ihr Herz geschlossen. Die elfjährige Yorkshire-Dame lebt seit sechs Jahren in ihrer Wohnung in der Kämergasse. Ihre Mitbewohnerin Resi schon seit über 50. Resi Godesberg ist Witwe, hat eine Tochter und zwei erwachsene Enkelkinder, zu denen sie intensiven Kontakt hat, die aber selbstverständlich ihr eigenes Leben führen. Immer da ist nur Bella. Daher ist die 75-Jährige glücklich darüber, dass sie ihren Hund in der Mietwohnung halten darf.
Selbstverständlich ist das nicht. Denn während die Haltung kleinerer Haustiere wie Hamster, Meerschweinchen oder Fische in der Regel keiner Genehmigung bedarf, ist die Zustimmung des Vermieters nötig, wenn Hunde oder Katzen Mitbewohner werden sollen. Zwar kann der Vermieter kein pauschales Verbot aussprechen, aber er muss die Haltung individuell prüfen. Dabei spielen Kriterien wie die Größe des Tieres, die Rasse und das soziale Umfeld des Mieters eine Rolle. „Wenn wir von einer verantwortungsvollen Tierhaltung ausgehen können, gibt es unsererseits keine Einwände“, sagt Dagmar Runge, Geschäftsführerin des Dürener Bauvereins. Jeder Fall werde individuell betrachtet. „Handelt es sich zum Beispiel um einen Mieter, der ständig zwölf Stunden am Stück nicht zu Hause ist, muss er uns erläutern, was mit dem Hund oder der Katze in der Zeit passiert“, erklärt Runge. „Bei mir war es ganz unkompliziert“, berichtet Resi Godesberg, die Bella vor sechs Jahren zu sich geholt hat. „Ich habe selbstverständlich beim Bauverein nachgefragt und habe die Erlaubnis bekommen.“ Bella sei ja auch kein Kläffer und störe niemanden im Haus, betont die Rentnerin, die ihr Berufsleben in zwei größeren Dürener Bekleidungsgeschäften als Verkäuferin verbracht hat. „Grundsätzlich finde ich gut, dass der Bauverein genau prüft, ob das in einem Miethaus mit einem Hund passt“, sagt die 75-Jährige und stellt fest: „Wenn das Tier den ganzen Tag bellt oder die Nachbarn im Hausflur anfällt, gehen die Rechte der anderen Mieter einfach vor.“
Die Bedürfnisse aller Mieter berücksichtigen
Und was geschieht, wenn sich erst herausstellt, dass der Hund oder die Katze für andere Mieter eine Belästigung darstellt, nachdem die Genehmigung erteilt wurde? „Es kann auch sein, dass wir, nachdem wir keine Einwände gegen eine Hundehaltung geäußert haben, im Nachgang dennoch einschreiten müssen, weil sich andere Mieter über ständiges Bellen oder auch Angriffe von Hunden beschweren, oder die Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Tiere im Garten nicht beseitigen“, erklärt Dagmar Runge. Grundsätzlich sei es dem Bauverein als Vermieter wichtig, dass im besten Fall die Bedürfnisse aller Mieter berücksichtigt werden. Da müsse dann auch schonmal vermittelt werden, um Lösungen zu finden, mit denen die Haustierhalter und deren Nachbarn gut leben können. Mit Bella können alle gut leben. Ein großer Fan vom Gassigehen ist die ältere Hundedame nicht mehr. Frische Luft mag sie aber trotzdem. „Am liebsten liegt sie im offenen Fenster und beobachtet die Leute, die vorbeikommen. „Viele kennen sie schon und manchmal klopft sogar jemand ans Fenster, wenn Bella nicht da liegt“, erzählt ihr Frauchen. „Sie wollen dann wissen, ob alles in Ordnung ist mit ihr.“