Düren: Rund anderthalb Wochen vor der Bundestagswahl am 23. Februar hat die Stadt Düren bisher schon über 16.600 Wahlscheine ausgestellt (Stand 12.02.2025 13 Uhr). Die Wahlscheine sind Voraussetzungen für die Teilnahme an der Briefwahl. Wahlberechtigte können sich Wahlscheine entweder zusenden lassen oder diese im Bürgerbüro abholen.
Bei der Briefwahl müssen wichtige Fristen beachtet werden. Darauf weist das Wahlamt hin. Briefwahlunterlagen können bis Freitag, dem 21. Februar 2025, 15 Uhr, schriftlich, per E-Mail, per Fax oder persönlich vor Ort im Bürgerbüro beantragt werden. Eine telefonische Antragsstellung ist nicht möglich.
Alle Briefwahlumschläge für die Bundestagswahl müssen bis spätestens zum 23. Februar 2025, 18 Uhr, bei der Stadt Düren eingegangen sein. Ratsam ist es daher, dass die Briefwahlunterlagen die innerhalb Deutschlands per Post an das Bürgerbüro gesendet werden vor dem 20. Februar 2025 verschickt werden. Außerdem können die Briefwahlumschläge zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros dort abgegeben oder bis zum 23. Februar, 18 Uhr, in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden.
Weitere Infos zur Briefwahl und Direktwahl stehen auf der Homepage der Stadt Düren unter www.dueren.de/verwaltung-politik/politik/wahlen/bundestagswahlen zum Abruf bereit. Dort findet sich auch eine FAQ-Liste mit Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Bundestagswahl.