Düren: In der ersten Februarwoche erhalten die Grundschülerinnen und Grundschüler in Düren ihre Halbjahreszeugnisse. Dann starten die ersten Anmeldephasen für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen der Stadt Düren und zum Stiftischen Gymnasium für das Schuljahr 2025/2026.

Anmeldungen an den beiden Dürener Gesamtschulen Anne-Frank-Gesamtschule und Heinrich-Böll-Gesamtschule sind von Freitag, dem 7. Februar 2025, bis Freitag, dem 14. Februar, möglich. Die Aufnahme und Ablehnungsentscheidungen für die beiden Gesamtschulen werden den Eltern bis Freitag, dem 21. Februar 2025, bekannt gegeben.

Das Anmeldeverfahren für die städtischen Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien sowie für das Stiftische Gymnasium beginnt am Montag, dem 24. Februar 2025, und endet am Freitag, dem 14. März 2025. Die Anmeldungen werden in den Schulsekretariaten grundsätzlich schultäglich von 8 Uhr bis 13 Uhr entgegengenommen. Die Eltern werden gebeten, sich vorab telefonisch oder aber auf der Homepage der jeweiligen Schule über die Anmeldezeiten zu informieren.

Die Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse erhalten von ihrer Grundschule mit dem Halbjahreszeugnis den für die Anmeldung an einer weiterführenden Schule notwendigen Anmeldeschein mit der Schulformempfehlung. Zusammen mit diesem Anmeldeschein werden ein stadteigener Anmeldevordruck sowie der Vordruck Erklärung der/der Erziehungsberechtigten zur Schulanmeldung und zum Sorgerecht an die Schülerinnen und Schüler ausgehändigt zur Verwendung durch die Erziehungsberechtigten. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, den Anmeldeschein sowie den Anmeldevordruck und die Erklärung zur Schulanmeldung und zum Sorgerecht in der Schule persönlich abzugeben. Für die Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern auswärtiger Grundschulen halten die Sekretariate der weiterführenden Schulen die beiden letztgenannten Vordrucke bereit.

Zur Anmeldung sind auch das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde und das letzte Zeugnis (Original-Zeugnis und eine Kopie davon) sowie der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Das Schulamt der Stadt Düren weist darauf hin, dass mit der Anmeldung zu einer bestimmten Schule kein Anspruch auf Aufnahme in die gewünschte Schule verbunden ist.

Zu folgenden weiterführenden allgemeinbildenden Schulen können die Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2025/2026 angemeldet werden:

Hauptschulen:

Städt. GHS Burgauer Allee, Dechant-Bohnekamp-Str. 26, 52349 Düren;

Städt. GHS Matthias Claudius, Matthias-Claudius-Str. 12, 52353 Düren.

Realschulen:

Städt. Realschule Bretzelnweg, Ganztagsrealschule, Bretzelnweg 95, 52353 Düren;

Städt. Realschule Wernersstraße, Wernersstraße 4 - 6, 52351 Düren.

Gymnasien:

Städt. Burgau-Gymnasium, Europaschule mit bilingualem deutsch-französischem Zweig, Karl-Arnold-Str. 5, 52349 Düren;

Städt. Rurtal-Gymnasium, Gymnasium mit gebundenem Ganztag, Bismarckstr. 17, 52351 Düren;

Städt. Gymnasium am Wirteltor, Europaschule mit bilingualem deutsch-englischem Zweig, Hans-Brückmann-Str. 1, 52351 Düren;

Stiftisches Gymnasium, Altenteich 14, 52349 Düren.

Gesamtschulen:

Städt. Anne-Frank-Gesamtschule, Kupfermühle 3, 52353 Düren;

Städt. Heinrich-Böll-Gesamtschule, Girbelsrather Str. 120, 52351 Düren.

Die Anmeldezeiten für die beiden Gesamtschulen im Detail sind:

Anne-Frank-Gesamtschule:

Freitag, dem 07.02.2025, von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

Samstag, dem 08.02.2025, von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr,

Montag, dem 10.02.2025, von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.40 Uhr – 15.00 Uhr,

Dienstag, dem 11.02.2025, von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

Mittwoch, dem 12.02.2025, von 13.40 Uhr bis 15.20 Uhr,

Donnerstag, dem 13.02.2025, von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.40 Uhr bis 15.00 Uhr,

Freitag, dem 14.02.2025, von 8.20 Uhr bis 10.00 Uhr.

Heinrich-Böll-Gesamtschule:

Freitag, dem 07.02.2025, von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

Samstag, dem 08.02.2025, von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr,

Montag, dem 10.02.2025, von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

Dienstag, dem 11.02.2025, von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

Mittwoch, dem 12.02.2025, von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

Donnerstag, dem 13.02.2025, von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

Freitag, dem 14.02.2025, von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr.

Hinweis zur Fahrkostenfrage: Die Übernahme von Fahrkosten richtet sich nach den Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung NRW. Hiernach werden Schülerbeförderungskosten nur bis zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform übernommen, wenn der Schulweg zu dieser Schule mehr als 3,5 Kilometer (Sek. I) beziehungsweise mehr als 5 Kilometer (Sek. II) beträgt. Die Antragsstellung erfolgt über das jeweilige Schulsekretariat.