Köln/Düren: Die Verbandsversammlung des Zweckverbands go.Rheinland hat in ihrer jüngsten Sitzung beschlossen, den Betrieb des „Dürener Stern“ auszuschreiben. Dieser umfasst die Linien RB 21, RB 23 und RB 28, die erstmals gebündelt vergeben werden. Der „Südast der Rurtalbahn“ (RB 21 Süd) erhält eine neue Liniennummer und verkehrt künftig als RB 23. Der neue Verkehrsvertrag wird ab Dezember 2025 für mindestens zwölf Jahre laufen. Zunächst sollen gebrauchte Dieseltriebzüge auf den Strecken eingesetzt werden.

Ursprünglich waren für die Linien RB 21 und RB 28, das „Netz Düren“, die Anschaffung und der Betrieb von Brennstoffzellentriebzügen samt einer Tankstelle im Stadtgebiet Düren zur Wasserstoffbetankung vorgesehen. Eine aktuelle Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass die Anschaffung, der Einsatz und laufende Betrieb dieser mit Wasserstoff betriebenen Fahrzeuge selbst angesichts bereits bewilligter Fördermittel deutlich teurer wäre als andere Antriebsformen. Zudem zeigen Praxiserfahrungen in Hessen und Niedersachsen massive technische Schwierigkeiten bei der Implementierung in den Regelbetrieb. In Summe hält go.Rheinland den Einsatz von Brennstoffzellentriebzügen auf den Linien RB 21, RB 23 und RB 28 für ungeeignet und nimmt Abstand von seinem ursprünglichen Plan.

Der Projektträger Jülich (PtJ) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) als Fördergeber räumen go.Rheinland die Möglichkeit ein, die bereits bewilligten Gelder anteilig für die Beschaffung von bis zu sechs Batterietriebzügen zu nutzen. Diese Fahrzeuge würden während der Laufzeit des zu vergebenden Verkehrsvertrages die gebrauchten Dieseltriebzüge anteilig ersetzen.
Ob der Einsatz von Batterietriebzügen auf dem „Südast der Rurtalbahn“ (RB 23) sinnvoll ist, wird derzeit untersucht. Wesentliche Fragen sind hierbei, ob einerseits die Elektrifizierung der Strecke volkswirtschaftlich sinnvoll ist und andererseits, ob die Strecke aufgrund naturschutzrechtlicher Vorbehalte überhaupt elektrifiziert werden kann. Die entsprechenden Gutachten erwartet go.Rheinland Mitte 2025.

Batteriebetriebene Fahrzeuge auf allen drei Strecken des „Dürener Stern“ einzusetzen, wird hingegen nicht in Erwägung gezogen. Hintergrund: Der Einsatz batteriebetriebener Fahrzeuge auf allen drei Strecken würde die Nutzen-Kosten-Betrachtung derart negativ beeinflussen, dass der volkswirtschaftliche Nutzen für eine Elektrifizierung des „Dürener Stern“ nicht mehr gegeben wäre. Diese ist für go.Rheinland allerdings nach wie vor die präferierte mittel- und langfristige Lösung.