Der Hund ist ein Teil unserer Gesellschaft
Viele Hundebesitzer holen sich Rat und Unterstützung durch Hundeschulen, die ihnen mehr Sicherheit in der Erziehung und Ausbildung des neuen Begleiters Hund geben sollen. Seit der Umsetzung des neuen Tierschutzgesetzes zum 1.8.2014, besonders §11f, ist die Hundewelt in Aufruhr.

 

Dieser Paragraph besagt, dass Hundetrainer eine behördliche Genehmigung für ihre Arbeit brauchen, indem sie ihre Sachkunde nachweisen.
So weit, so schlecht.

Denn obwohl eine Qualifizierung durchaus von den Trainern befürwortet wird, ist die jetzige Form der Umsetzung durch die zuständigen Veterinärämter mit bloßer Willkür gleichzusetzen, ist sie nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Teilweise werden Trainerfortbildungen anerkannt, teilweise wird mangelnde Sachkunde angenommen und die Antragsteller der Genehmigung werden an weit entfernte Schulungsinstitute mit anschließender Prüfung verwiesen. Andere Ämter verhalten sich still, beantworten Anträge gar nicht, erlauben aber eine einstweilige Arbeitsausübung bis zur Entscheidung, wie die Kommune den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden gedenkt. Trainer, die in Vereinen arbeiten, sollen ungeprüft bleiben, was um so unverständlicher ist, als es angeblich in dem Gesetz um allgemeinen Tierschutz gehen soll.

Dies ist ein unerträglicher Zustand der Rechtsunsicherheit, Ungerechtigkeit und existentiellen Bedrohung für alle Trainer und Hundeschulen, besonders für jene, die sich nicht einem Institut oder einem Berufsverband angeschlossen hatten, sondern ihre Kenntnisse durch eine Vielzahl teurer und hochwertiger Seminare, Workshops und Symposien bei namhaften Kynologen und Biologen erworben haben.

Diese Qualifizierungen sind in den Augen der Behörden nichts wert. Auch eine jahrzehntelange Praxis im Umgang mit und in der Ausbildung von Hunden schützt Trainer nicht vor der eventuellen Untersagung, weiter in ihrem Beruf arbeiten zu dürfen - einen Bestandsschutz wird es nicht geben. Die Hundehalter und Kunden zeigen sich ebenfalls verunsichert.

In Foren, sozialen Netzwerken und Trainertreffen formiert sich der Widerstand. Kritisiert wird nicht nur die fragwürdige Rechtmäßigkeit der gesamten Umsetzung, schließlich liegt durch das Ministerium nicht mal eine Durchführungsverordnung vor, fraglich sind auch die Prüfungsinhalte und -fragen, die Qualifizierungen der Prüfer, die empfohlenen Leselisten, etc. Auch ist von ideologischer Unterwanderung der Prüfungen die Rede.

Die Betroffenen zeigen sich mitunter kämpferisch, andere sind dem Stress nicht mehr gewachsen, was sich durch starke psychosomatische Symptome äußert bis hin zu Depressionen.
All dies wird höchstens in der Fachpresse thematisch gestreift, vom Gros der Bevölkerung bleibt diese unglaubliche Verletzung von Bürgerrechten unbemerkt.

Leider muss man dazu sagen das dieses Vorgehen kein Einzelfall ist. Man sehe sich mal die Umsetzung der U3-Betreung oder der sogenannten Rassenliste an. Es wurde entweder die falschen Fachleute zu der Thematik befragt oder einfach nicht zugehört.

Abschließend ist noch dazu zusagen , das man sich sicher sein kann, das Trainer , Hundeschulen sowie auch Hundehalter kämpfen werden für eine vernünftige Umsetzung der neuen Gesetze in jeglicher Hinsicht.