Kreis Düren: Die derzeit stattfindenden Fischereiprüfungen beim Kreis Düren können aufgrund der Regelungen der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) NRW nur noch unter der 2-G-Regelung durchgeführt werden.
Wer nicht immunisiert ist, also weder genesen noch geimpft, darf daher leider nicht an der Prüfung teilnehmen. Auf Antrag werden die bereits gezahlten Prüfungsgebühren erstattet. Weitere Informationen gibt es per E-Mail an: amt32@kreis-dueren.de.