Kreis Düren: Seit dem vergangenen Samstag (6.3.) gelten für den weiten Kern des Stadtgebietes Düren und die Stadtteile Birkesdorf sowie Rölsdorf ergänzende Corona-Regeln, die in einer sogenannten Allgemeinverfügung (AV) des Kreises Düren zusammengefasst sind. Grund für die AV ist die hohe Inzidenzzahl, also die Zahl der Menschen, die sich innerhalb von sieben Tagen gerechnet auf 100 000 Einwohner angesteckt haben. Diesen Wert hatte der Kreis Düren fälschlicherweise in seiner AV mit 228 angegeben. Richtig ist: 198.
Der Kreis Düren bedauert diesen Fehler und bittet darum, ihn zu entschuldigen. Das Versehen erklärt sich mit einem längeren Zeitraum, der für die Berechnung der 7-Tage-Inzidenz zu Grunde gelegt wurde. Relevant für die Erhebung der Inzidenz und die AV ist der Zeitraum zwischen dem 23. Februar, 14 Uhr, und dem 2. März, 14 Uhr (der Kreis meldet die Zahl der Neu-Infektionen täglich um 14 Uhr an das Landeszentrum Gesundheit).
Diese Zeitspanne allein wurde aber leider nicht als Basis genommen, sondern dazu noch der gesamte Vormittag des 23. Februar und der komplette Nachmittag des 2. März. Unter dem Strich war der Zeitraum für die Berechnung der 7-Tage-Inzidenz also zu lang. Somit wurden positive Fälle hinzugerechnet, die nicht in den Inzidenzwert hätten einfließen dürfen.
Dies ändert aber nichts an der Notwendigkeit der Allgemeinverfügung für die genannten Bereiche der Stadt Düren. Auch der Inzidenzwert von 198 für die gesamte Stadt ist so erhöht, dass ergänzende Maßnahmen nicht nur absolut gerechtfertigt, sondern auch notwendig sind. In den Gebieten, in denen die AV nun noch bis zum 21. März gilt, liegt der Wert mitunter deutlich über einem Wert von 200.
Dem Kreis Düren ist bewusst, dass solche Fehler nicht passieren sollten. Aber auch in der Kreisverwaltung arbeiten nur Menschen, die zum Teil seit über einem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie hoch belastet sind. Dies soll nichts entschuldigen, sondern lediglich erklären, wie es zu solchen Fehlern kommen kann