Düren: Das Krankenhaus Düren weist darauf hin, dass auch nach den Corona-Lockerungen, die in dieser Woche beschlossen wurden, weiterhin ein generelles Besuchsverbot in den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern gilt. In der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes werden lediglich einige wenige Ausnahmen empfohlen.
Für das Krankenhaus Düren ergibt sich daraus nur eine Änderung gegenüber den bisherigen Regelungen: Ab 11. Mai dürfen Väter oder eine andere feste Bezugsperson, die bisher nur bei der Geburt dabei sein durften, unter entsprechenden Schutzvorkehrungen Mutter und Baby auch auf der Geburtsstation besuchen.
„Das Besuchsverbot dient dem Schutz der Patienten und des Klinikpersonals und ist aus unserer Sicht von großer Bedeutung. Neben vielen anderen Schutzmaßnahmen hat das Besuchsverbot viel dazu beigetragen, dass sich bisher in unserem Krankenhaus kein Patient mit dem Coronavirus infiziert hat“, heißt es in einer Mitteilung des Krankenhauses.